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Glossar: Konditionsanpassung

Unter einer Konditionsanpassung versteht man eine Anpassung der Laufzeit oder der Zinsen. Während eine Anpassung der Zinsen leicht verständlich als Zinsanpassung bezeichnet wird, wird eine Anpassung der Laufzeit als Prolongation bezeichnet und zwar dann, wenn die Laufzeit für gewöhnlich verlängert wird. Eine Verkürzung der Laufzeit kann auch im übertragenen Sinne als vorzeitige Tilgung verstanden werden, da mit einer Laufzeitverkürzung oftmals Teiltilgungen der Restschuld einhergehen.

Zinsen können vom Kreditinstitut je nach Vertragsart neu angepasst werden. Meistens geschieht dies nach Ablauf einer Zinsfestschreibung oder aber auch bei Bindung an einem Leitzins bei dessen Wertveränderung. Kredit- und Finanzinstitute müssen seit Einführung der Verbraucherkreditrichtlinie Mitte 2010 ihren Darlehenszins an einen Leitzins koppeln. Sofern dieser Leitzins steigt, wird gewöhnlich der Darlehenszins, sofern er nicht festgeschrieben wurde, gemäß der Leizinserhöhung angehoben. Sinkt der Leitzins, so werden auch die nicht festgeschriebenen Darlehenszinsen gesenkt.

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