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Glossar: Kreditgeber

Als ein Kreditgeber wird für gewöhnlich ein kreditgebendes Institut, eine Bank, eine natürliche und juristische Person oder eine Versicherung bezeichnet, die einen Kredit an einen Kreditnehmer gewährt.

Bekannte Synonyme sind: Gläubiger und Darlehensgeber (§§ 491 BGB)

Gewerbliche Kreditgeber sind insbesondere kreditgebende Institute, die nach § 1 Absatz 1, Nr. 2 KWG Kredite vergeben dürfen. Um ein Kreditgeschäft abwickeln zu können, bedarf es nach § 32 KWG einer Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin. Gewerbliche Kreditgeber dürfen nicht ohne Genehmigung der BaFin einen Kredit vergeben, da dies gemäß § 54 KWG strafbar ist.

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