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Weihnachtsgeld und Steuervorteile

19. November 2013

Gemäß den Angaben des Statistikunternehmens Statista erhielten im Jahre 2012 55 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland eine Sonderzahlung, auch bekannt als Weihnachtsgeld. Im Jahre 2013 soll Prognosen zufolge ebenso fast jeder zweite Beschäftigte ein Weihnachtsgeld erhalten. Jedoch wird die Sonderzahlung voll versteuert, so dass am Ende nicht mehr der gesamte Betrag der gezahlten Sonderzahlung zur Verfügung steht.

Oftmals ist es so, dass Arbeitnehmer zudem einen geänderten Steuersatz für diesen Monat hinnehmen müssen, da sich dieser durch die gezahlte Sonderzahlung ändern kann. Zu viel gezahlte Steuern können jedoch dann in der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2013 geltend gemacht werden. Dann zahlt das Finanzamt die geleisteten Steuern dem Arbeitnehmer zu einem gewissen Teil zurück, so dass im Endeffekt das Weihnachtsgeld höher ausfallen kann als am Ende des Jahres 2013 Netto ausgezahlt.

Weihnachtsgeld wird grundsätzlich vom Arbeitgeber auf freiwilliger Basis gezahlt. Ein Anspruch auf die Sonderzahlung besteht allerdings nicht. Eine Ausnahme bilden Tarifangestellte wie beispielsweise im öffentlichen Dienst. Ist das Weihnachtsgeld im Tarifvertrag verankert, so darf der Arbeitgeber dieses nicht kürzen oder streichen. Tariflich angestellte Beschäftigte erhalten überwiegend zu 71 Prozent ein Weihnachtsgeld, wohingegen nicht tariflich Beschäftigte oftmals keine Sonderzahlung erhalten. Lediglich 41 Prozent können sich über eine Sonderzahlung am Ende des Jahres freuen, wie Lohnspiegel.de veröffentlicht hat.

Zudem haben Beschäftigte nur dann Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn dieses seit über drei Jahren regelmäßig gezahlt wurde und der Arbeitgeber keine Vorbehaltsklausel vertraglich ausformuliert hat. Sollte der Arbeitgeber jedes Jahr ein Weihnachtsgeld zahlen, jedoch in unterschiedlicher Höhe, so hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Sonderzahlung.

Eine Alternative zum Weihnachtsgeld sind geldwerte Vorteile wie Gutscheine, Dienstwagen, Fahrtkostenzuschüsse, Restaurantschecks, Darlehen ohne Zinsen bis zu 2.600 Euro Mitarbeiterrabatte, Kinderbetreuung usw. Hier muss der Arbeitgeber keine Sozialabgaben leisten und der Arbeitnehmer keine Steuern zahlen, wie die Deutsche Lohnhilfe e.V. mitteilt.

Quelle: de.finance.yahoo.com

Infografik: Deutsche Sparsamkeit zeigt sich auch beim Weihnachtsbudget | Statista