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Glossar: Überschuldung

Eine Überschuldung besteht dann, wenn der Schuldner durch bestimmte vorangegangene Gründe seine Zahlungspflichten nicht nachkommen kann und somit eine krisenhafte finanzielle Situation entsteht. Die Person oder der Staat, dem Geld geschuldet wird, nennt man Gläubiger.

Bestimmte Gründe für eine Überschuldung können unter anderem sein:

  • Arbeitslosigkeit
  • Erwerbsminderung
  • Krankheit
  • Gescheiterte Selbstständigkeit
  • Unwirtschaftliches Konsumverhalten
  • Trennung, Tod, Scheidung usw.
  • Gescheiterte Immobilienfinanzierung

Eine Überschuldung kann bei keiner vorherigen Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger zu einem Insolvenzverfahren führen. Dabei werden dem Schuldner innerhalb einer bestimmten Frist, die Schulden erlassen. In Deutschland ist die Frist derzeit auf 6 Jahre angesetzt. In dieser Zeit darf der Schuldner keine neuen Schulden machen. Sollte er dennoch neue Schulden gemacht haben, so kann das Insolvenzverfahren fallen gelassen werden und der Schuldner ist wieder für seine Schulden vollständig haftbar zu machen.

Ein Schuldner kann sowohl eine natürliche Person als auch ein Staat darstellen. Bei einer Überschuldung sinkt im Regelfall automatisch die Bonität des Schuldners, so dass andere Unternehmen, Versandhäuser usw. durch eine Abfrage der Bonität über dessen Zahlungswilligkeit und den Stand der wirtschaftlichen Situation Auskunft erhalten. Demzufolge können sie indirekt beispielsweise durch Einbehaltung der Ware oder durch eine Versendung der Ware per Nachnahme eine weiter steigende Überschuldung hemmen.