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Glossar: Schuldverschreibung

Schuldverschreibungen sind mittel- bis langfristige Kredite, die durch Emission von Wertpapieren am Kapitalmarkt aufgenommen werden. Oft nennt man sie auch verzinsliche Wertpapiere oder Anleihen. Die Zinsen werden laufend gezahlt, der Betrag selbst zu Ende der Laufzeit auf einmal getilgt.

Firmen oder auch Kommunen können es sich in der Regel nicht leisten, Investitionen ohne eine Kreditaufnahme zu tätigen, da dementsprechend die Liquidität sinken würde.

Im Gegensatz zu einem Kredit wird bei der Schuldverschreibung das Darlehen nicht bei einem Kreditinstitut beantragt, sondern jeder kann sich durch Erwerb einer „Schuldurkunde“ an der Darlehensgebung beteiligen. Die Parteien können Zinsen, Rückzahlung usw. vertraglich regeln, Standards gibt es noch nicht. So können der oder die Gläubiger durch diese Investitionen Gewinne erzielen.

Der Zinssatz ist im Regelfall an die Sicherheit des Schuldners angepasst. Zum Beispiel sind bei Staaten, in denen oftmals Krawalle und eine gewisse Unsicherheit herrschen, die Zinsen höher als bei sicher scheinenden Industriestaaten. Bei einem Unternehmen werden oftmals die Grundschulden und Hypotheken zur Sicherung herangezogen.

Allerdings müssen Schuldverschreibungen staatlich genehmigt werden. Dies geht über den Bundesminister der Finanzen, der sich mit der obersten Wirtschaftsbehörde bespricht und dann bei positiver Prüfung die Genehmigung erteilt.