BeamtendarlehenDer zinsgünstige Kredit für alle Mitarbeiter des öff. Dienstes.
Schnellanfrage stellen


Ihr persönliches Angebot
WhatsApp Chat

Glossar: Kassenkredit

Im kommunalen Bereich wird die Aufnahme eines Kredits „Kassenkredit“ genannt. Andere Bezeichnungen wie auch „Liquiditätskredit“ oder „Kassenverstärkungskredit“ werden ebenso gebraucht.

Kassenkredite sind an einen vorher festgesetzten Höchstbetrag gebunden und können nur dann eingesetzt werden, wenn die Gemeinde keine andere Möglichkeit mehr sieht, andere Mittel einzusetzen.

Kassenkredite geben die Möglichkeit, kurzfristige Liquiditätsschwankungen im Haushalt auszugleichen. Zum Beispiel die Vorfinanzierung einer Straßenreparatur, bis die Anwohner ihre fälligen Rechnungen an die Gemeinde überwiesen haben. Die Höhe des Kreditbetrages muss nicht bei der Kommunalaufsicht gemeldet werden, da er nur der Vorfinanzierung dient.

Zwischen 1992 und 2006 gab es einen starken Rückgang der kommunalen Einnahmen. Weniger Gewerbesteuereinnahmen und mehr Sozialausgaben waren die Hauptgründe hierfür. In dieser Zeit explodierten die Kassenkreditanträge. In einigen Bundesländern wurden neue Regelungen eingeführt. Viele Gemeinden schafften es nicht, den Kassenkredit im laufenden Jahr zurück zu zahlen und es wurde beschlossen, die Aufnahme eines Kassenkredits durch die Gemeindevertretung genehmigen zu lassen.