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Glossar: Stundung

Eine Stundung ist eine Absprache bzw. eine Vereinbarung zwischen einem Schuldner und einem Gläubiger, die fällige Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt als vorab vereinbart vollziehen zu können.

Wenn eine Forderung gestundet wird, so ist sie für den Gläubiger in dieser Zeit nicht durchsetzbar, bleibt aber weiterhin bestehen. Für den Schuldner bedeutet dies, dass er nach der Stundung, die zumeist eine bestimmte Laufzeit aufweist, die Forderung wie vereinbart begleichen muss. Während der Stundung tritt kein Verzug für den Schuldner ein, so dass Mahnungen oder gerichtliche Bescheide nicht zugestellt werden können.

Gemäß § 311 BGB kann eine Stundung während einer Vertragslaufzeit erfolgen oder schon vorab festgelegt werden. Gesetzlich gesehen, kann eine Stundung schriftlich oder mündlich erfolgen, es wird keine einheitliche Form vorgeschrieben. Jedoch wird häufig die schriftliche Form zwecks Nachweis gewählt.

Im Allgemeinen werden Stunden dann gewählt, wenn der Schuldner vorübergehend zahlungsunfähig ist, aber nach einem bestimmten Zeitpunkt die Fälligkeit begleichen kann.

Sollte der Schuldner während einer Stundung unerwartet über Liquidität verfügen, so kann gemäß § 158 BGB die Stundung aufgelöst werden. Der fällige Betrag wird dann sofort fällig und kann beglichen werden.