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Glossar: Kreditwürdigkeitsprüfung

Die Bonität, also Zahlungsfähigkeit und Zahlungswille des Antragstellers für einen Kredit, wird bei der Kreditwürdigkeitsprüfung von Kreditinstituten bei einem Kreditantrag gesetzlich vorgeschrieben. Alle Kreditinstitute werden von der Bankenaufsicht, der sogenannten BaFin, jährlich überprüft, ob diese auch stattfinden.

Mit der Kreditwürdigkeitsprüfung können sich Banken und Kreditinstitute selbst absichern, ob der Antragsteller rechtmäßig einen Antrags stellen darf und ob dieser Betrag auch zurückgezahlt werden kann. Meist wird in dann entstehende Kreditverträge auch eine Klausel aufgenommen, mit der die Institute von Zeit zu Zeit den Vermögensstatus des Kreditnehmers überprüfen können. So entsteht ein Vertrag, der von beiden Partnern bei Nichteinhaltung gelöst werden kann.

Da die Normvorschrift zu dieser Prüfung sehr allgemein formuliert ist, wurde von der BaFin eine Konkretisierung in die Wege geleitet. Dies hatte allerdings die Konsequenzen, dass die vielen verschiedenen Kreditinstitute genau so viele verschiedene Auslegungen in ihren Verträge aufnahmen. Somit war das Vorhaben der BaFin, diese Vorschriften zu vereinheitlichen, genau ins Gegenteil umgesetzt worden.

Kreditantragsprüfung

Bei der Stellung eines Kreditantrages sind die Institute dazu verpflichtet, diesen nach den nachfolgend genannten drei Punkten zu prüfen:

  • Risikoadäquanz: Welches Risiko muss das Institut eingehen, wie weit ist der Kreditbetrag durch Sicherheiten, etwa Immobilien ect., abgesichert. Hierfür wird auch die Bonität überprüft. Da die Institute natürlich auch höhere Summen vergeben als abgesichert wurden, tragen sie immer ein Teilrisiko, das so gering wie möglich ausfallen sollte.
  • Nachvollziehbarkeit: Nach institutseigenen Anforderungen müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers überprüft werden. Die Institute selbst werden durch Wirtschaftsprüfer der BaFin regelmäßig auf diese Vorgehensweise geprüft.
  • Vollständigkeit: Nur eine komplett vollständige Akte kann herangezogen werden, um eine Kündigung gegenüber dem Kreditnehmer zu rechtfertigen. Die Institute müssen in dieser Akte einen vollkommen transparenten Weg nachweisen können, warum sie dem Kreditnehmer die Höhe des beantragten Kredits zugewiesen hat.

In diesen Unterlagen gehören bei Geschäftskunden folgende Auskünfte: die neuesten Jahresabschlüsse, Bilanzen mit Gewinn- oder Verlustrechnungen oder Einnahmen-Überschussrechnung sowie der Stand von Vermögen und/oder Schulden. Bei Privatkunden die Höhe des Einkommens, ebenso Vermögen oder Schulden, der Einkommenssteuerbescheid und natürlich private Daten wie Kinder, Familienstatus, berufliche Tätigkeit, Wohnort usw.