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Glossar: Schuldscheindarlehen

Unternehmen haben die Möglichkeit, neben dem Bankkredit oder einer Anleihe, ein Schuldscheindarlehen in Anspruch zu nehmen. Der Vorgang gleicht zunächst dem eines normalen Darlehens, jedoch sind in dem Vertrag einige Besonderheiten zu beachten.

Wenn ein Kreditvertrag als Schuldschein ausgestellt ist, gilt dieser rechtlich als Urkunde. Wenn nun der Schuldner gegenüber dem Kreditgeber die Schuld tilgt, kann er die Rückgabe des Schuldscheins verlangen, natürlich gegen eine Quittung.

Der Vorteil eines Schuldscheindarlehens ist für die auszustellenden Kreditinstitute die Möglichkeit, diesen an Versicherungsunternehmen, Sozialversicherungsträger oder Pensionskassen zu übertragen. Hierfür gibt es keine standartisierten Vorgehensweisen. Allerdings muss der Schuldner der Abtretung zustimmen, was aber vertraglich geregelt werden kann.

Vorteile des Schuldscheindarlehens sind eine höhere Flexibilität in den Verträgen, es gibt einen geringeren Mindestbetrag, in der Regel 10 Millionen bis 100 Millionen Euro, mindestens aber 50 000 Euro. Die Modalitäten sind zwischen den beiden Vertragspartner verhandelbar, da die Standardisierung noch nicht stattgefunden hat. Auch die Sollzinsen, normal sind ein bis zwei Prozent des aufgenommenen Betrags, können viel niedriger als bei normalen Krediten sein.

Neben den Vorteilen entstehen auch Nachteile, wie zum Beispiel, dass eine vorzeitige Rückzahlung nicht möglich ist.