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Null Prozent (0%) Finanzierungen können teuer werden

29. November 2015

Oftmals wird vor allem im Internet und in Geschäften mit einer Null-Prozent-Finanzierung geworben, was nichts mehr bedeutet wie ein Kredit ohne Zinsen. Was Verbraucher allerdings sehr häufig nicht wissen, ist, dass sogenannte kostenfreie Kredite durch Nebenkosten oder durch ihren Aufbau sehr teuer werden können. Sehr oft wird dies erst viel später vom Verbraucher bemerkt, wenn ein Widerruf ausgeschlossen ist.

Wie Experten nun festgestellt haben, enden Kredite ohne Zinsen oftmals mit einer Abschlusszahlung, die als Ballonrate, wie es oftmals beim Autokauf zutreffend sein kann, bezeichnet wird. Es kann aber auch eine Anschlussfinanzierung anfallen, die dann nicht mehr kostenfrei ist und die in den Zinssätzen sehr häufig über den Zinssatz eines herkömmlichen Ratenkredits liegt.

Verbraucherkreditrecht bei kostenfreien Krediten nicht anwendbar

Sollte der Kredit tatsächlich keine Zinsen aufweisen und auch keine sonstigen Kosten nach sich ziehen und ist er jederzeit ohne Kosten rückzahlbar, so ändert sich hier die rechtliche Sachlage. Im Normalfall können Kreditnehmer ihren Kreditantrag binnen 14 Tagen widerrufen. Bei einer Null-Prozent-Finanzierung ist dies anders. Hier greifen nicht die gesetzlichen Bestimmungen für Ratenkredite, da der Kredit kostenfrei vergeben wird. Demnach kann es vorkommen, dass kostenfreie Kredite kein Widerrufsrecht haben. Viele Kreditgeber räumen allerdings den Verbrauchern ein Widerrufsrecht ein, was aber dann aus Kulanz eingeräumt wird. Wer trotzdem eine Null-Prozent-Finanzierung in Anspruch nehmen möchte, sollte vorab gründlich die AGBs und die Vertragsbestimmungen lesen.

Gesetzliche Bestimmungen zu Krediten

Die gesetzlichen Bestimmungen sind in § 7 VerbrKrG zu finden. Hier hieß es bis zum 1. Januar 2002:

(1) Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Hat ein Kreditvertrag die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer anderen Leistung zum Gegenstand, so kann anstelle des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht nach § 361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingeräumt werden.

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(2) Wird der Verbraucher nicht entsprechend § 361a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie über den Wegfall des Widerrufsrechts nach Absatz 3 belehrt, so erlischt das Widerrufsrecht erst nach beiderseits vollständiger Erbringung der Leistung, spätestens jedoch ein Jahr nach Abgabe der auf den Abschluss des Kreditvertrages gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers.

(3) Hat der Verbraucher in den Fällen des § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 das Darlehen empfangen, gilt der Widerruf als nicht erfolgt, wenn er das Darlehen nicht binnen zweier Wochen entweder nach Erklärung des Widerrufs oder nach Auszahlung des Darlehens zurückzahlt.

(4) Die Absätze 1 bis 3 finden keine Anwendung auf die in § 5 Abs. 1 Satz 1 genannten Kreditverträge, wenn der Verbraucher nach dem Kreditvertrag den Kredit jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne zusätzliche Kosten zurückzahlen kann. Sie finden ferner keine Anwendung, wenn der Kreditvertrag der Finanzierung des Erwerbs eines Teilzeitnutzungsrechtes an einem Wohngebäude dient und mit dem Erwerbsvertrag eine wirtschaftliche Einheit bildet.

Ab dem 01. Januar 2002 sind die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen in den §§ 491 ff. BGB zu finden, wobei es hier unter anderem heißt:

(1) Die Vorschriften dieses Kapitels gelten für entgeltliche Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer (Verbraucherdarlehensvertrag), soweit in den Absätzen 2 oder 3 oder in den §§ 503 bis 505 nichts anderes bestimmt ist.

Da eine Null-Prozent-Finanzierung ohne Nebenkosten kein entgeltlicher Darlehensvertrag darstellt, sind die Regelungen hier nicht anwendbar. Demzufolge gelten die Regelungen, die in den AGBs und in den Vertragsbestimmungen geregelt sind. Sollte dort kein Widerrufsrecht verankert sein, so kann im Nachhinein der Kreditvertrag nicht mehr widerrufen werden.

Alternativen bei einer Null-Prozent-Finanzierung

Eine Null-Prozent-Finanzierung erhält nicht jeder Kunde. Erst wenn eine bestimmte Bonität vorliegt, kann ein kostenfreier Kredit gewährt werden. Bei Selbstständigen bleibt es auch hier weiterhin schwierig, einen Kredit zu erhalten.

Kunden, die weniger zahlungskräftig sind oder bei denen die geforderte Bonität nicht vorliegt, können auf einen herkömmlichen Ratenkredit ausweichen. Ratenkredite haben den Vorteil, dass diese oftmals flexibel gestaltet sind und fast jedes Kreditinstitut diese Art von Kredit anbietet.

Auch bei Ratenkrediten gibt es Top-Angebote, die allerdings zumeist zeitlich begrenzt sind. Zudem erhalten im Regelfall nicht alle Kreditnehmer den angegebenen Zinssatz, mit dem vorab geworben wurde. Dies hängt vornehmlich mit der Bonität des Kunden und mit dessen wirtschaftlichen Lage zusammen. Je schlechter die Bonität ist, desto höher können die Zinsen im Endeffekt ausfallen.

Wer weiß, dass seine Bonität nicht für Top-Kredite mit unter zwei Prozent Zinsen reicht, der sollte sich vorab diverse Angebote von verschiedenen Banken einholen. Am besten sind Kreditangebote, die schnell und diskret per E-Mail versendet werden. Im Regelfall reichen drei Angebote von renommierten Kreditinstituten aus, um die Wahl fällen zu können. Zu viele Kreditanfragen können verwirren, deshalb sollten sich Kreditnehmer auf wenige beschränken.