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Immobilienkredit: Kredit umschulden sinnvoll?

10. Januar 2012

Kunden, die ein Darlehen für eine Immobilie abgeschlossen haben und diesen Kredit umschulden möchten, müssen häufig eine Vorfälligkeitsentschädigung der Bank gegenüber leisten.

Vorfälligkeitsentschädigungen sind Zahlungen an Banken für die Nichteinhaltung des getätigten Vertrages über einen Kredit. Der Bank gehen somit Zinszahlungen verloren und diese müssen durch den Kunden der Bank erstattet werden. In welcher Höhe die Vorfälligkeitsentschädigung ausfällt, bestimmt die Bank. Gesetze darüber gibt es in der Form nicht viele. Wenn ein Hauseigentümer seine Immobilie verkaufen möchte und die Bank eine zusätzliche Hypothek nicht stattet, so ist eine Obergrenze seitens des Bundesgerichtshofes in einem Urteil von 2003 (XI ZR 258/03) festgelegt worden:

Die Vorfälligkeitsentschädigung darf nur in der Höhe verlangt werden, wie die Höhe des entgangenen Gewinnes aus einer Darlehensauflösung im Vergleich zu einer Alternativanlage in Pfandbriefen entstanden ist.

Sollte der Kreditnehmer jedoch eine vorzeitige Umschuldung in Betracht ziehen, so dürfen Banken dem Kunden das Doppelte des wirtschaftlich entstandenen Schadens berechnen. Kunden, die eine Umschuldung in Erwägung ziehen, sollten auf eine korrekte Abrechnung achten. In Einzelfällen wurden Aufschläge bis zu 30 Prozent beobachtet. Kreditnehmer sind angesichts der aktuell niedrigeren Zinsen bei Krediten in einer Zwickmühle. Soll ein neuer Kredit aufgenommen oder umgeschuldet werden?

Es könnten folgende drei Varianten in Frage kommen:
– Ein Forward-Darlehen mit günstigeren Zinskonditionen abschließen

– Den aktuellen Kredit weiter laufen lassen bis eine neue Zinsbindung fällig wird, dann diesen Kredit zu neuen Konditionen abschließen

– Eine Umschuldung in Erwägung ziehen, dafür die
Vorfälligkeitsentschädigung zahlen und einen neuen Kredit aufnehmen (Ratenkredit, Beamtenkredit, Forward-Darlehen usw.)

Quelle: wiwo.de

Siehe auch:
Immobilienkredit – Anschlusskredit