Glossar: Vorfälligkeitsentschädigung

Wenn der Darlehensnehmer sein Festzinsdarlehen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist ablöst, berechnet der Darlehensgeber in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung, um den ihm entstandenen Zinsnachteil auszugleichen. Bedingt durch die vorzeitige Abzahlung des Darlehens, entstehen dem Kreditinstitut einen Zinsschaden, welchen die Bank an den Kunden weiter gibt. Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung muss nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofes erfolgen.

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