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Kfz-Versicherungswechsel und Kündigungsrecht

09. März 2016

Insbesondere in der Kfz-Kaskoversicherung gibt es große Unterschiede bei den Versicherungstarifen. Sie als Verbraucher können bei einem Kfz-Versicherungsvergleich aber den günstigsten und auf Sie abgestimmten Tarif auswählen.
Bei jedem Tarif können Sie das Angebot nach diversen Merkmalen filtern. Darunter fallen die Werkstattbindung, der Schutzbrief, die sogenannte Mallorca-Police, der Rabattschutz, grobe Fahrlässigkeit, Neuwertentschädigung und Wildunfälle.

Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Wenn Sie Ihre bisherige Autoversicherung kündigen wollen, müssen Sie das grundsätzlich schriftlich tun, meist bis zu einem Monat vor der vereinbarten Hauptfälligkeit. Zu beachten ist der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung.

Die Kfz-Versicherungen haben in den meisten Fällen Policen mit einer Laufzeit von einem Jahr im Angebot, die jeweils zum 1. Januar beginnt. Wenn Sie also kündigen wollen, muss Ihr Kündigungsschreiben zum 30. November vorliegen. Dann können Sie zum 1. Januar bereits zu einem anderen Anbieter wechseln.

Wenn Sie den 30. November als Kündigungstermin verpasst haben, können Sie noch das Sonderkündigungsrecht nutzen, wenn sich im kommenden Jahr der Versicherungsbeitrag erhöht, Sie aber erst im Dezember davon erfahren haben.

Gründe für ein Sonderkündigungsrecht

Wenn Ihr Versicherungsbeitrag erhöht wurde, können Sie einen Monat lang das Sonderkündigungsrecht nutzen. Das gilt zum Beispiel auch, wenn ein Schadensfall nicht zu Ihrer Zufriedenheit reguliert wurde. Auch dann haben Sie innerhalb eines Monats das Recht zu kündigen.

Auch wenn eine Versicherungsprämie der Kfz-Versicherung ohne Ihre Beteiligung steigt, können Sie innerhalb eines Monats kündigen. Dieser Monat beginnt dann, wenn Ihre Versicherung Sie über die Erhöhung in Kenntnis setzt. Eine eigene Beteiligung liegt zum Beispiel dann vor, wenn Ihr Auto in die nächsthöhere Typklasse eingeordnet wird. Das bezieht sich auch auf die Regionalklassen.

Falls Sie Ihr Fahrzeug abmelden, wird Ihre Versicherung automatisch durch die Zulassungsstelle informiert. Es ist aber geraten, die Versicherung bei einem Verkauf selbst zu informieren, damit diese den Vertrag aufheben und ein mögliches Restguthaben erstatten kann.

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Auf versteckte Erhöhungen und Vergleichsbeitrag achten

Es kann auch immer versteckte Beitragserhöhungen geben, die nicht sofort erkennbar sind. Auch auf diese sollten Sie achten. Eine versteckte Beitragserhöhung liegt zum Beispiel dann vor, wenn Ihr Beitrag im kommenden Jahr zwar geringer ist als im Vorjahr, Sie aber weiterhin und trotz einer günstigeren Schadenfreiheitsklasse eine hohe Prämie haben.

Dabei muss die Versicherung, wenn sie Sie über eine Beitragserhöhung informiert, auch einen Vergleichsbeitrag angeben. Bei diesem Vergleich wird der alte Beitrag mit der neuen Schadenfreiheitsklasse verrechnet. Wenn Sie dann erkennen können, dass der Beitrag im neuen Jahr nicht günstiger ausfällt, haben Sie auch ein Kündigungsrecht..

Wann keine Sonderkündigung möglich ist

Auch wenn Sie Ihren alten PKW verkaufen oder stilllegen, können Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen. Wenn das Auto nur abgemeldet wird, wird aus Ihrer Kfz-Versicherung nur eine Ruheversicherung, bis Sie es wieder anmelden. Da es in diesem Fall der gleiche PKW ist, greift das Sonderkündigungsrecht nicht.

Wenn die Beitragserhöhung durch eine Leistungsanpassung zustande kommt, gibt es ebenfalls kein Sonderkündigungsrecht. Eine solche Anpassung liegt zum Beispiel bei einer höheren Kilometerleistung vor. Oder Sie haben einen jungen Mitfahrer. Hierbei erhöhen sich die Prämien und Sie haben kein Kündigungsrecht.
Auch wenn der Gesetzgeber die Versicherungssteuer erhöht und der Beitrag deswegen steigt, kann nicht gekündigt werden.

Schriftliche und formlose Kündigung

Wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen wollen, reicht es aus, ein formloses Schreiben mit der Nummer des Versicherungsscheins, dem amtlichen Kennzeichen und der Angabe, um welche Versicherung es sich handelt, zu verfassen. In der schriftlichen Kündigung muss die Prämienerhöhung klar und deutlich als Grund genannt werden. Wenn Sie das vergessen, kann Ihre Kündigung von der Versicherung abgelehnt werden.

Hier Kfz-Versicherung kündigen Formular in Word Format