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Beamte: Höhere Abschläge bei Korridorpension

28. Dezember 2010

Ein kaum bekanntes Detail des Sparpaketes sieht höhere Abschläge für Beamte bei Beanspruchung der sogenannten Korridorpension vor. Demnach erfolgt eine Gleichstellung der Beamten mit den ASVG-Versicherten.

Eine Korridorpension können Beamte ab dem 62. Lebensjahr beanspruchen. Jedoch wird die Pension mit Abschlägen ausgezahlt. Bisher war es im Pensionskonto-Recht so geregelt, dass Beamte, die für jedes Jahr vor regulärem Eintritt in die Pension mit 65 Jahren, einen Abschlag von 4,2 Prozent
bei Erwerb des Anteils des Pensionsanspruches ab 2005, erdulden mussten. Demnach ergibt sich bei Eintritt in die Pension mit 62 ein Abschlag von 12,6 Prozent.

Das war bisher der Fall. Jedoch wurde der Geltungsbereich für Strafzuschläge, welches im Alt-Recht Anwendung findet, ebenso auf Beamte ausgeweitet. Staatsdiener müssen somit für jedes Jahr, welches sie vor 2005 an Pensionszeiten erworben hatten, ebenso wie ASVG-Versicherte 2,1 Prozent Strafzuschlag hinnehmen.

Quelle: diepresse.com

Siehe auch:

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