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Pensionszahlungen für EU-Beamte müssen gesenkt werden

14. November 2010

In den kommenden Jahren müssen sich die Steuerzahler auf einen drastischen Anstieg der Kosten für Pensionszahlungen für Beamte gefasst machen, so lautet die Prognose von Inge Gräßle (CDU), Haushaltskontrolleurin im Europäischen Parlament.

Pensionszahlungen gestiegen

Schon jetzt sind die Pensionszahlungen an Beamte deutlich gegenüber den Vorjahren angestiegen. 1997 lagen sie noch bei rund 225 Millionen Euro pro Jahr, in den nächsten 10 Jahren werden diese auf Milliardenhöhe hochschnellen. Dann werden 1,7 Milliarden Euro jährlich an Pensionszahlungen fällig. Zu diesem Entschluss kommt EU-Kommissar Sefcovic.

Anstieg von pensionierten Beamten

Grund dafür ist der zukünftige erhöhte Anstieg der pensionierten Beamten. Seit dem Jahr 2000 sind rund 30 Prozent mehr Beamte eingestellt worden – 30 Prozent, die vom Steuerzahler auch mehr an Pensionszahlungen erwirtschaftet werden müssen.

Grund sind neue EU-Beitrittsländer

Laut EU liegen die Gründe für den Anstieg der Beamte klar bei den neuen 12 EU-Beitrittsländern. Das Europäische Parlament forderte somit von den Mitgliedsstaaten eine Aufstockung auf 130 Milliarden Euro für das kommende Jahr, jedoch sind diese aufgrund der Sparkurse in den eigenen Ländern nicht bereit mehr als 126 Milliarden Euro bereitzustellen.

Streitthema ist die Höhe der Pensionen

Ebenso umstritten sind neben den Milliarden an Pensionszahlungen generell die Beträge der ausgezahlten Pensionen von Beamte. Ein EU-Beamter erhält, laut dem Schreiben von EU-Kommissar Maros Sefcovic an Haushaltskontrolleurin Inge Gräßle, durchschnittlich 4500 Euro monatlich an Pension, wobei auch Pensionen bis 9000 Euro monatlich keine Seltenheit sind.

Ein Beamter, der bei der Kommission tätig ist und keinen akademischen Grad vorweisen kann sowie Neueinsteiger ist, erhält monatlich rund 2500 Euro an Dienstbesoldung. Im Gegensatz dazu erhalten Chefbeamte rund 18.000 Euro pro Monat. Insgesamt 60 Chefbeamte müssen bezahlt werden. Weiterhin können Beamte, die nicht im Heimatland ihren Dienst antreten, Zulagen erhalten, die nicht steuerlich belegt sind.

EU-Kommission hat keine Bedenken

Die EU-Kommission rechtfertigt die Zahlungen von Dienstbesoldungen und Pensionen an Beamte mit den Worten: „Die EU-Institutionen müssen mit anderen internationalen Organisationen, multinationalen Unternehmen und Rechtsanwaltskanzleien bei der Rekrutierung von Personal konkurrieren. Darum müssen wir attraktive Arbeitsbedingungen anbieten. Hinzu komme, dass die Brüsseler Beamten sehr gut ausgebildet seien, mehrere Sprachen sprechen und äußerst flexibel sein müssten.“

Jedoch akzeptiert Gunther Krichbaum (CDU), Chef des Europaausschusses im Deutschen Bundestag, die Erklärungsversuche der EU-Kommission nicht: „Wenn man diese Zahlen hört, muss man erst einmal ganz tief durchatmen. Die Pensionen der EU-Beamten müssen auf den Prüfstand, zumal die Pensionslasten für die europäischen Steuerzahler in den kommenden Jahren dramatisch steigen werden.“
Gräßle fordert deshalb eine Minimierung der Pensionszahlungen für Beamte sowie eine Anhebung der Lebensarbeitszeit für EU-Beamte: „Die Beamten werden zu gut bezahlt, das kann nicht so bleiben. Ich habe keine Lust mehr, meinen Kopf dafür in der Öffentlichkeit hinzuhalten.“

Geringe Pension in Deutschland

Im Gegensatz zu EU-Beamten erhalten Beamte in Deutschland eine vergleichsweise geringe Pension von durchschnittlich 1224 Euro monatlich. In Ostdeutschland betragen die Pensionen im Durchschnitt sogar nur 1086 Euro pro Monat. Wiederum erhalten deutsche Bundesbeamte 3300 Euro Pension.

Niedrige Steuern bei EU-Beamten

Steuerrechtlich gesehen müssen Bundesbeamte „40 bis 50 Prozent“ ihrer Pension versteuern, EU-Beamte trotz der hohen Pension von rund 4500 Euro nur 600 Euro. Dies teilte der Deutsche Beamtenbund mit.
EU-Beamte müssen jedoch mehr Prozente, genau genommen 10,25 Prozent, in ihren Pensionsfonds einzahlen als deutsche Beamte. Jedoch werden davon nur ein Drittel der EU-Pensionen bezahlt, die restlichen zwei Drittel werden von den Mitgliedstaaten, also den Steuerzahlern, getragen.

Quelle: www.welt.de

Siehe auch:
Ruhegehalt: Beamtenpension Berechnung