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Beamte klagen gegen Kennzeichnungspflicht

18. Oktober 2015

Die Einführung der Kennzeichnungspflicht für Beamte der Polizei wurde zuerst im Bundesland Berlin durchgeführt. Rund 13.000 Beamte tragen nun Namens- und Nummernschilder. Jedoch nicht alle Polizeibeamten nehmen dies ohne Protest und Klage hin. Nun zogen vier Beamte mit Unterstützung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) vor das Verwaltungsgericht.

Sie reichten Klage mit der Ansicht ein, dass in ihren Augen eine „Zwangskennzeichnung“ gegen die „Grundrechte auf freie Entfaltung der Persönlichkeit“ verstoße und somit die gesamte Berufsbranche vorverurteilt wäre. Vorsitzender der GdP, Michael Purper, spricht sich generell für die bisher übliche freiwillige Kennzeichnung von Polizeibeamten aus. Durch die Kennzeichnung würde, nach Ansicht der Kläger, die Identität der Beamten offengelegt werden. Viele der Polizeibeamten fürchten daher von rechtsextremistischen Szenen angegriffen zu werden. Schon jetzt kursieren im Internet, beispielsweise in Foren, Videos und Fotos, die mit Fragen nach der Herkunft des Polizisten oder dessen Name ausgestattet sind. Durch die Kennzeichnung per Nummer oder Name wird es derartig gesinnten Personen und Szenen angeblich leichter gemacht, Polizeibeamte ausfindig zu machen.

Purper argumentiert zudem, dass Bundespolizeibeamte keiner Kennzeichnungspflicht unterliegen. Einige Mitarbeiter der Deutschen Bahn dürfen zudem zur Identitätswahrung Pseudonyme verwenden. Warum also sollen Berliner Landesbeamte eine Kennzeichnung tragen? „Wir wollen unsere Polizisten und deren Familien vor Übergriffen schützen“, teilte somit Purper mit.

Indes hat Innensenator Ehrhart Körting (SPD) erklärt, dass  die jahrelange Debatte um die Kennzeichnungspflicht für beendet ist. „Mit dem Kompromiss, dass die Polizeibeamtinnen und -beamten selbst entscheiden können, ob sie Nummer oder Namen tragen wollen, ist der Sorge der Polizei vor Racheakten und Nachstellungen hinreichend Rechnung getragen worden“, teilte er mit. Die Gewerkschaft der Polizei sieht die Debatte jedoch noch nicht für beendet.

Der von Körting angesprochene Kompromiss ist für die GdP nicht zufriedenstellend, da die Nummern nur einmal vergeben werden und nicht öfter mal rotieren. Somit ist ein Polizeibeamter, nach Ansicht der Gewerkschaft, genauso gut mit einer Nummer zu identifizieren wie mit einem Nachnamen.

Quelle: morgenpost.de

Siehe auch: Berlin: Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte Beamte der Polizei sollen Identitäts-Code tragen