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Berlin: Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte

26. Juli 2011

Ab sofort müssen in Berlin alle Polizisten eine Nummer oder ein Namensschild zur Identifizierung tragen. Bisher war das Tragen der Schilder auf freiwilliger Basis. Doch damit ist jetzt Schluss. Ab sofort gilt eine Pflicht zur Identität.

Berlin ist damit das erste Bundesland, was eine solche Regelung durchsetzt. Polizeibeamte können zwischen einer individuellen Nummer oder ihrem Namen entscheiden. Der Identitätsnachweis wird auf silberfarbene Schilder aus Kunststoff oder in Stoffform auf der Uniform aufgebracht. Ab Herbst sollen ebenso Polizisten, die eine Demonstration begleiten, mit einer Kennzeichnung ausgerüstet werden.

Beamtendarlehen für PolizeibeamteGrund für die Kennzeichnungspflicht waren Forderungen seitens der Gewerkschaften und Demonstranten. Während letzt genannte zu Identifizierungszwecken bei Protesten nicht vermummt oder anderweitig verhüllt erscheinen dürfen, brauchten Polizeibeamte sich nicht zu identifizieren. Demonstranten hatten demzufolge immer wieder Probleme, gegen einzelne Polizisten bei einem eventuell vorliegenden Problemfall diese zu melden oder im schlimmsten Fall gegen die Staatsdiener juristisch vorzugehen.

Auf Drängen von Gewerkschaften wurde daraufhin die Kennzeichnungspflicht von Dieter Glietsch (pensionierter Polizeibeamter) und Innensenator Ehrhart Körting (SPD) vor einigen Jahren durchgesetzt. Bisher wurde die endgültige Durchsetzung jedoch wegen scharfer Kritik immer wieder verschoben.

Quelle: welt.de

Siehe auch:

Mehr Polizeibeamte im Staat gefordert
Kennzeichnungspflicht für Berliner Polizeibeamte eingeführt