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Gezahlte Leistungszulage für Beamte nicht rechtens?

13. Juli 2011

Im Landkreis Osnabrück wurde womöglich das Beamtengesetz zugunsten der Beamten missbraucht. Dabei wurden Sonderzahlungen in Form von Leistungszulagen fast jedem der rund 330 beschäftigten Beamten in Höhe von etwa 600 Euro seit dem Jahr 2007 gezahlt, obwohl diese nur für Beamte mit überdurchschnittlichen Leistungen gezahlt werden dürfen. Und das auch nur für 15 Prozent der insgesamt beschäftigten Beamten.

Im Landkreis Osnabrück wurde jedoch für fast jeden der beschäftigten Beamten die Leistungszulage gewährt. Nicht aber wegen überdurchschnittliche Leistungen, sondern wegen Erreichen der vorher gesteckten Ziele.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück sowie die Kommunalaufsicht im Niedersächsischen Innenministerium prüfen derzeit, ob die Zulage auch für Erreichen von Zielen gezahlt werden dürfe. In Niedersachsen fehlt derzeit noch ein eindeutiges Reglement zur Zahlung von Leistungszulagen.

Für die Angestellten im öffentlichen Dienst gehört die Leistungszulage oftmals zum Tarifvertrag. In der Verwaltung ist man sich einig: zwischen Beamten und Angestellten sollte „nicht mit zweierlei Maß gemessen werden“. Wenn das Gericht Zielvereinbarungen für die Gewährung von Leistungszulagen als rechtens ansieht, so sollten alle 2.500 Mitarbeiter der Stadt, darunter etwa 400 Beamte, davon profitieren können. Jedoch sei die Zulage in Niedersachsen, laut Personalchefin Detert, auf höchstens 1,25 Prozent des Jahresverdienstes begrenzt. Im Juli 2011 soll der Fall schließlich abgeschlossen werden.

Quelle: noz.de