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Die Zulagen der Beamten

25. Oktober 2018

Beamte können bestimmte Zulagen erhalten, die zuzüglich zur Besoldung ausgezahlt werden. So zum Beispiel auch die Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten.

Die Zulage wird für einen Dienst zu ungünstigen Zeiten gezahlt, wenn der Beamte an den Wochenenden, nachts oder an Feiertagen eingesetzt wird. Die Zulage ist nicht an Besoldungsgruppen und Stufen gekoppelt, sondern richtet sich ausschließlich in ihrer Höhe nach den Dienstzeiten.

Wer bekommt diese Zulage?

Es können alle Beamten die Zulage erhalten, die eine entsprechende Dienstzeit innehaben und nicht zum Ausschlußkreis gemäß § 5 Ausschluss der Zulage der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) gehören.

Wie hoch ist die Zulage 2020?

Der Betrag ist nicht sehr hoch, abgerechnet wird diese stundenweise.

Dienstzeiten

  • Samstags 13 Uhr – 20 Uhr:  Höhe:  1,29 Euro pro Stunde
  • Sonntags und gesetzliche Wochenfeiertage: 5,44 Euro pro Stunde
  • Samstage vor Ostern und Pfingsten nach 12 Uhr: 5,44 Euro pro Stunde
  • 24. und 31. Dezember nach 12 Uhr: 5,44 Euro pro Stunde
  • In der Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr: 2,56 Euro pro Stunde

Zahlung der Zulage:

Gezahlt wird die Zulage für einen Dienst zu ungünstigen Zeiten, wie zum Beispiel sonntags, am Feiertag oder bei Nachtarbeit.

Wird die Zulage dauerhaft gezahlt?

Nein, die Zulage wird nicht dauerhaft gezahlt, sie ist gebunden an die tatsächliche Dauer der erbrachten Arbeit. Außerdem ist die Zulage widerruflich oder der Dienstherr kann sie aussetzen.

Muss die Zulage versteuert werden?

Ja, alle Bezüge der Zulage sind Bruttobeträge und müssen voll versteuert werden.