25. Oktober 2018
Beamte können bestimmte Zulagen erhalten, die zuzüglich zur Besoldung ausgezahlt werden. So zum Beispiel auch die Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten.
Die Zulage wird für einen Dienst zu ungünstigen Zeiten gezahlt, wenn der Beamte an den Wochenenden, nachts oder an Feiertagen eingesetzt wird. Die Zulage ist nicht an Besoldungsgruppen und Stufen gekoppelt, sondern richtet sich ausschließlich in ihrer Höhe nach den Dienstzeiten.
Es können alle Beamten die Zulage erhalten, die eine entsprechende Dienstzeit innehaben und nicht zum Ausschlußkreis gemäß § 5 Ausschluss der Zulage der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) gehören.
Der Betrag ist nicht sehr hoch, abgerechnet wird diese stundenweise.
Dienstzeiten
Gezahlt wird die Zulage für einen Dienst zu ungünstigen Zeiten, wie zum Beispiel sonntags, am Feiertag oder bei Nachtarbeit.
Nein, die Zulage wird nicht dauerhaft gezahlt, sie ist gebunden an die tatsächliche Dauer der erbrachten Arbeit. Außerdem ist die Zulage widerruflich oder der Dienstherr kann sie aussetzen.
Ja, alle Bezüge der Zulage sind Bruttobeträge und müssen voll versteuert werden.