Das Vorkaufsrecht sichert dem Vorkaufsberechtigten die Möglichkeit, beim Verkauf einer Sache vor einem Dritten zuerst zu kaufen. Wirtschaftlich gesehen mindert ein Vorkaufsrecht den Wert einer Immobilie, da es schwerer sein kann einen Käufer zu finden. Seitens der Banken bewerten diese das Vorkaufsrecht mit 2%-3% Minderung des Immobilienwertes.
Der Vorkaufsberechtigte kann in dem vom Eigentümer und einem Dritten abgeschlossenen Kaufvertrag eintreten. Sollte eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen sein, wird diese gegenüber dem Vorkaufsberechtigten unwirksam und er kann die Löschung der Grundbuchschuld beantragen. Belastungen einer Immobilie bedürfen daher vorher immer der Zustimmung des Vorkaufsberechtigten.