Muss eine Immobilie in ihrem Wert geschätzt werden, werden dafür Gebühren erhoben (Wertschätzungsgebühren). Diese Gebühren werden in der Regel vom Kreditinstitut erhoben und betragen zwischen 0,2% und 0,4% des Schätzwertes oder aber der Darlehenssumme. Manchmal werden sie auch auf den gesamten Immobilienwert erhoben.