Das Verbraucherkreditgesetz ist ein altes Gesetz, welches keine Gültigkeit mehr besitzt, es wurde außer Kraft gesetzt. Mit dem Verbraucherkreditgesetz sollte der Verbraucherschutz im Kreditwesen verstärkt werden. 2002 wurde das Verbraucherkreditgesetz von dem neuen Schuldrechtsmodernisierungsgesetz abgelöst. Ursprünglich regelte das Verbraucherkreditgesetz die Verzugsfolgen und führte ein Widerrufsrecht für den Verbraucher ein.