02. März 2020
Bei einer verbindlichen Zusage handelt es sich im Rahmen einer Kreditvermittlung um die Bereitstellung des Kreditbetrags seitens der Bank an den Kunden. Sie geht immer mit der Verpflichtung einher, dass die Kreditsumme nach einer verbindlichen Zusage an den Kreditnehmer ausgezahlt werden muss. Damit kommt die Bank ihrer Verpflichtung nach, die mit dem Kreditvertrag geschlossen wurde. Auf der anderen Seite ist der Kreditnehmer nun verpflichtet, seinen Teil zu erfüllen. Dies bedeutet, dass er ab Beginn der festgelegten Tilgungszeit die monatliche Rate fristgerecht zu leisten hat.
Eine Kreditzusage ist dann offen, wenn die Bank den Kredit zwar bewilligt, aber das Geld noch nicht überwiesen hat. Der Zeitraum bis zur Auszahlung wird in der Kreditbranche als offen bezeichnet.
Eine erfüllte Kreditzusage indes bedeutet, dass die Bank das Geld ausgezahlt und der Kunde es auf seinem angegebenen Girokonto empfangen hat.
Eine unwiderrufliche Kreditzusage kann nicht mehr zurückgenommen werden. Sie ist bindend für das Kreditinstitut. Sie kann nur durch Kündigung der entsprechenden Vertragsbedingungen aufgelöst werden.
Bei einer widerruflichen Kreditzusage kann die Bank ihre Zusage für den Kredit jederzeit wieder zurücknehmen. Dies bedeutet, dass Kunden damit rechnen müssen, dass die Bank im letzten Moment die Kreditzusage widerruft.
Bei der verbindlichen Kreditzusage hat die Bank bereits alle Angaben überprüfen und bestätigen können. Zumeist erfolgt eine Zusage für einen Kredit schriftlich. Aber auch in mündlicher Form kann eine Zusage erfolgen. Diese gilt ebenso als verbindlich.
Bei der unverbindlichen Kreditzusage handelt es sich meist um eine oberflächliche Prüfung durch Kreditvermittler oder auch durch die Bank selbst, bei der die übermittelten Angaben des Kreditnehmers hinsichtlich Einkommen, Ausgaben und Verbindlichkeiten geprüft werden. Kommt es hierbei zu einem positiven Ergebnis wird dem Kreditnehmer dies häufig mitgeteilt. Dabei handelt es sich jedoch noch nicht um eine verbindliche Kreditzusage. Diese erfolgt dann nach einer genauen Prüfung seitens der Bank.
Oftmals wird seitens der Bank eine Frist von 14 Tagen gesetzt, in der der Kunde den Kreditvertrag annehmen kann. Nimmt er den Vertrag nicht an, so erlischt das Angebot automatisch.