07. August 2018
Nicht jeder kann sich in Deutschland über ein Urlaubsgeld freuen. Etwa die Hälfte der Beschäftigten mit nicht tariflichen Arbeitsverträgen erhält kein Urlaubsgeld. Das geht aus einer Online-Befragung des Tarifarchivs des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans Böckler Stiftung hervor.
An der Online-Befragung haben im Zeitraum von Januar 2017 bis Februar 2018 rund 28.000 Beschäftigte teilgenommen. Daraus geht deutlich hervor, dass Beschäftigte mit einem Tarifvertrag zu 71 Prozent ein Urlaubsgeld erhalten. Im Gegensatz zu diesem Ergebnis steht der mikrig vorkommende Wert von 38 Prozent bei Beschäftigten ohne tarifliche Bindung.
Bei den Geschlechtern liegen die männlichen Spezies mit 54 Prozent vor 41 Prozent bei den Frauen. Hier zeigt sich ein klarer Geschlechterkampf, wobei die Frauen leider immer noch benachteiligt zu sein scheinen. Das Gefälle von Ost zu West ist hingegen eindeutiger. Noch immer liegt der Osten Deutschlands mit einem Anteil von nur 36 Prozent der Beschäftigten, die ein Urlaubsgeld erhalten deutlich hinter westdeutsche Beschäftigte mit 52 Prozent. Auch in der Größe des Unternehmens macht sich ein Unterschied bemerkbar. Hier sind es vor allem die größeren Betriebe mit über 500 Mitarbeitern, die zu 65 Prozent ein Urlaubsgeld an ihre Beschäftigten zahlen. Kleinere Betriebe unter 100 Mitarbeitern hingegen zahlen lediglich zu 38 Prozent die sommerliche Sonderzahlung.
Doch wie ist die Verteilung der Sonderzahlung zwischen den einzelnen Branchen? Hier stehen die verarbeitenden Industrien mit 65 Prozent vorn, gefolgt von der Energieversorgung (55 Prozent), dem Handel (54 Prozent) sowie dem Verkehr und der Spedition (51 Prozent). Schlusslicht bilden die privaten Diensteistungsgewerbe, wie Erziehung und Unterricht mit nur 18 Prozent (siehe auch Infotabelle 1).
Branche | Prozentualer Anteil in der Branche |
Industrie | 64 % |
Energieversorgung | 55 % |
Handel | 54 % |
Verkehr und Lagerei | 51 % |
Baugewerbe | 48 % |
freie technische und wissenschaftliche Dienstleistungen | 38 % |
sonstige Dienstleistungen | 35 % |
Finanzen und Versicherungen | 35 % |
Gastgewerbe | 34 % |
sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen | 28 % |
Gesundheit und Soziales | 26 % |
Information und Kommunikation | 22 % |
Erziehung und Unterricht | 18 % |
Quelle der Daten: WSI-Tarifarchiv 2018
Die nachfolgende Tabelle stellt die Höhe des Urlaubsgeldes in ausgewählten Branchen samt Differenzbetrag zwischen Ost und West bei Beschäftigten mit Tarifvertrag dar (Stand der Daten April 2018). Dabei liegt der Osten des Landes in der Höhe der Sonderzahlung überwiegend hinter Westdeutschland. Lediglich in der Druckindustrie erhalten die Beschäftigten mit 1.980 Euro 106 Euro mehr als vergleichsweise in Westdeutschland mit 1.874 Euro.
Gewerbe | Urlaubsgeld Ost | Differenz zu West |
Urlaubsgeld West |
Holz- und kunststoffverarbeitende Industrie | 1.435 € | – 920 € | 2.355 € |
Metallindustrie | 1.983 € | – 252 € | 2.235 € |
Papier verarbeitende Industrie | 2.054 € | – 156 € | 2.210 € |
Druckindustrie | 1.980 € | + 106 € | 1.874 € |
Kfz-Gewerbe | 1.644 € | – 55 € | 1.699 € |
Versicherungsgewerbe | 1.517 € | +/- 0 € | 1.517 € |
Einzelhandel | 1.121 € | – 123 € | 1.264 € |
Bauhauptgewerbe | 1.130 € | – 83 € | 1.213 € |
Gebäudereinigerhandwerk | 742 € | – 81 € | 823 € |
Textilindustrie | 575 € | – 197 € | 772 € |
Großhandel | 409 € | – 235 € | 644 € |
Chemische Industrie | 614 € | +/- 0 € | 614 € |
Süßwarenindustrie | 267 € | – 147 € | 414 € |
Hotel- und Gaststättengewerbe | 190 € | – 50 € | 240 € |
Landwirtschaft | 155 € | – 70 € | 225 € |
Quelle der Daten: statista