Als Überschussanteile bezeichnet man erwirtschaftete Gewinne eines Versicherungsunternehmens. Unterschieden werden dabei zwei Arten von Überschüssen.
♦ Zinsüberschüsse
♦ Risikoüberschüsse
Zinsüberschüsse entstehen aus Beiträgen einer gewinnbringenden Anlage und werden in der Regel dem Versicherungsnehmer ausgezahlt. Dieser entscheidet dann über den weiteren Einsatzzweck des Zinsüberschusses. Einsatzzwecke können Auszahlung bei Vertragsende, Verrechnung des laufenden Beitrags oder Investierung in eine weitere Versicherung sein.
Risikoüberschüsse hingegen entstehen aus Beitragsrestbeständen, beispielsweise wenn weniger Todesfälle oder Schäden als erwartet auftreten.
Seit dem 01.01.2008 ist ein Anspruch auf Überschussbeteiligung gesetzlich im VVG (Versicherungsvertragsgesetz) verankert. Eine Gewinnbeteiligung des Versicherungsnehmers ist somit gewährleistet.
Ebenfalls gesetzlich verankert ist eine Versteuerung der Überschussanteile einer Kapital-Lebensversicherung seit dem Jahr 2005.
Siehe auch:
Gesetz über den Versicherungsvertrag VVG
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