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Weihnachtsgeld für Beamte soll gestaffelt werden

18. August 2015

Das Weihnachtsgeld für Beamte soll nicht wie zuerst angekündigt gesenkt bzw. gestrichen, sondern stattdessen an die Anzahl der im Hause lebenden Kinder gekoppelt werden. Dies schlug der Chef der Senatskanzlei, Christoph Krupp (SPD), den Gewerkschaften vor.

Mit der Koppelung sollen, neben einer Fixpauschale von 840 Euro für alle Besoldungsgruppen, für jedes Kind 300 Euro extra gezahlt werden. Somit soll die angekündigte Kürzung bzw. Streichung  seitens der Schwarz-grünen Koalition abgemildert werden.

Für Beamte in höheren Besoldungsstufen sollte nach Schwarz-grüner Auffassung das Weihnachtsgeld komplett gestrichen werden. Für Beamte in niedrigeren Besoldungsstufen sollte die Sonderzahlung auf 840 Euro festgelegt werden. Durch diese Pläne wären dem Staatshaushalt etwa 100 Millionen Euro mehr in der Kasse geblieben, doch die Gewerkschaften und die Beamten sahen dieses Vorhaben als nicht akzeptabel an. Die von Krupp vorgelegte Kompromisslösung würde die möglichen Einsparungen auf 50 Millionen Euro halbieren.

Der Gewerkschaftsbund (DGB) ist auch mit der vorgelegten Kompromisslösung nicht einverstanden, wie DGB-Chef Uwe Grund mitteilt: „Wir machen keine Kompromisse von Kompromissen von Kompromissen“. Dies bedeutet im Klartext, dass bereits bei der Tarifübertragung vom öffentlichen Dienst auf die Beamten schon Kompromisse eingegangen worden sind. Zu weiteren Kompromissen sei man nun nicht mehr bereit. Zudem sind Beamte in ihrer Wehrhaftigkeit eingeschränkt, da sie dem Streikverbot unterliegen. Zwar gelte seit der jüngsten Urteilsverkündung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom Dezember 2010 kein generelles Streikverbot mehr für Beamte, jedoch wären die Staatsdiener, gerade in den höheren Besoldungsstufen durch den Wegfall des Weihnachtsgeldes stark benachteiligt.

Gemäß dem Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes (Az.: 31 K 3904/10.O) müssen beispielsweise verbeamtete Lehrer keine disziplinarischen Konsequenzen erdulden, wenn sie an einer Streikaktion teilnehmen. Die Stadt Hamburg sieht das anders. Laut ihrer Auffassung besitzen Beamte, ob Lehrer oder Polizist, kein Streikrecht. Der DGB hat nun angekündigt vom eingeräumten Streikrecht des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts Gebrauch zu machen, sofern Hamburg kein für den DGB akzeptables Angebot vorlegt. Beamte, denen nach einem eventuellen Streik ein Disziplinarverfahren droht, hat der DGB bereits Hilfe zugesagt.

Im Falle eines Disziplinarverfahrens werden im Regelfall bei einem erstmals streikenden Beamten die Besoldung um die Streikzeit gekürzt und bei erneuter Teilnahme an einer Streikaktion Geldbußen und Verweise verhängt. Je nach Dienstherr und Ausmaß der „Straftat“ des Beamten kann ein Disziplinarverfahren auch eine Gehaltsrückstufung und eine Entlassung nach sich ziehen.

Quelle: welt.de

Siehe auch:
Weihnachtsgeld 2010/2011
Weihnachtsgeld für Beamte und Pensionäre festgelegt