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Rückkehr zur C-Besoldung?

24. April 2012

Im Februar 2012 hatte das Bundesverfassungsgericht die Beamtenbesoldung für Professoren in Hessen als „nicht amtsangemessen“ erklärt. Das Gericht forderte das Bundesland auf, seine Besoldungsstruktur der W-Besoldung im Jahr 2012 hinsichtlich der Besoldungshöhe zu überarbeiten. Am 01. Januar 2013 muss dann die angepasste Besoldung in Kraft treten.

Doch nicht nur Hessen hat seinen Professoren zu niedrig besoldet, sondern auch andere Bundesländer wie beispielsweise Berlin und Brandenburg. Für diese Bundesländer gilt der Beschluss ebenfalls. Nachdem die C-Besoldung im Jahre 2005 von der W-Besoldung abgelöst wurde, hatten Hochschulprofessoren mit einem niedrigeren Gehalt zu kämpfen. Zwar wurden Zulagen für einen Ausgleich der Differenz zur C-Besoldung eingeführt, jedoch bekam nicht jeder Professor automatisch auch eine Zulage. Dafür mussten bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.

Angesichts der Tatsache, dass ab 01. Januar 2013 nun die W-Besoldung erhöht werden soll, überlegt das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, ob es nicht die alte C-Besoldung wieder einführen sollte. Wissenschaftsminister in Mecklenburg-Vorpommern, Mathias Brodkorb, erklärte zum Sachverhalt: „Wir prüfen ergebnisoffen alle Modelle, dazu gehört auch die Wiedereinführung der C-Besoldung.“ Jedoch wolle man keinen Alleingang anstreben, sondern einen bundesweiten Entschluss fassen.

Andere Bundesländer diskutieren über eine Minimierung der Zulagen bei gleichzeitiger Anhebung des Grundgehaltes. Somit würden dadurch kaum Kosten entstehen, die sich allerdings später bei Pensionseintritt der Beamten bemerkbar machen. Höhere Grundgehälter der Beamtenbesoldung bedeuten gleichzeitig auch höhere Pensionen. Dies wiederum würde den Haushalt der Hochschulen immens belasten. Der Deutsche Hochschulverband (DHV) übt Kritik an den Überlegungen, etwaige Zulagen abzuschaffen. Für den Verband ist es wichtig, dass besondere Leistungen von Professoren auch dementsprechend honoriert werden.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft rief derweil Professoren mit einer W 2-Besoldung auf, Widerspruch gegen die derzeitige Beamtenbesoldung einzulegen und „amtsangemessene Dienstbezüge für 2012 und für die Folgejahre“ zu fordern. Der Widerspruch muss schriftlich beim Dienstherrn eingereicht werden.

Quelle: tagesspiegel.de

Siehe auch:
Beamtenbesoldung für Professoren in Hessen nicht rechtens
Widerspruch einlegen bei W2-Besoldung