18. April 2012
Die Pension von Beamten der EZB wird durch einen Pensionsfonds abgedeckt, der bis dato keinen Inflationsschutz enthält. Dieser könnte jedoch nach Ansicht der Personalvertretung der EZB zur Pension aufgestockt werden. Ein Inflationsschutz könnte beispielsweise durch Kauf von inflationsindexierten Anleihen aktiv werden. Derzeit besteht hinsichtlich dessen eine Klage der Personalvertretung der EZB beim Europäischen Gerichtshof. Die Personalvertretung versucht einen Inflationsschutz für die Beamten einzuklagen.
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Die Beamten der EZB sind im Hinblick auf den Inflationsschutz bereit, eine Versicherungsprämie zu zahlen, da derartige Finanzprodukte die Rendite der Pension senken können. Die Europäische Zentralbank hat sich bisher nicht über die Forderungen der Personalvertretung geäußert. Auch über die Klage beim Europäischen Gerichtshof nimmt die Notenbank keine Stellung. Bisher stand die EZB unter ihren ehemaligen Präsidenten einem Inflationsschutz kritisch gegenüber. Inflationsindexierte Löhne in Belgien wurden teilweise scharf kritisiert, da ein derartiges Entgelt die Teuerungsrate nach oben treiben würde.
In Deutschland sind inflationsindexierte Löhne bisher nicht üblich. Derartige Finanzprodukte scheinen zudem bis dato uninteressant für die deutsche Bevölkerung gewesen zu sein. Die Forderungen nach einer Beamtenpension mit Inflationsschutz lässt die EZB in der Außenwelt als instabil bzw. als teilweise vertrauensunwürdig erscheinen. Dagegen nahm die Personalvertretung Stellung und beteuerte, dass ein Inflationsschutz für eine Beamtenpension nichts mit einer Instabilität der EZB zu tun hätte.
Quelle: focus.de
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