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Beamtenbesoldung für Professoren in Hessen nicht rechtens

19. Februar 2012

Die Beamtenbesoldung für Hochschulprofessoren in Hessen ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vom 14. Februar 2012 als nicht ausreichend eingestuft worden. Die derzeitige Besoldung liegt teilweise unter dem Gehalt von Lehrern, was gegen die geltenden Bestimmungen der Hergebrachten Grundsätze des Beamtentums (Art. 33 Absatz 5 des Grundgesetzes) verstößt.

Beamtenbesoldung für HochschulprofessorenBeamten steht demnach eine angemessene Alimentation zu. Jedes Bundesland in Deutschland regelt die Besoldung der Hochschullehrer und Professoren selbst. Demnach kann ein Bundesland neben dem Grundgehalt auch Zuschläge und Zulagen festsetzen, welche die Beamtenbesoldung monatlich aufstocken können.

Besoldungsgruppe C für Professoren und Hochschullehrer

Im Jahre 2005 wurden Professoren und Hochschullehrer von der Besoldungsgruppe C in die Besoldungsgruppe W übergeleitet.
Da durch die Besoldungsgruppe C teilweise eine höhere Besoldung ausgezahlt wurde, wurden Zulagen und Zuschläge eingeführt, die den fehlenden Betrag ausgleichen können. Das Bundesverfassungsgericht urteilte jedoch, dass das Grundgehalt in W 2 in Hessen für die Professoren zu niedrig sei.

Beamtenbesoldung muss ausgearbeitet werden

Hessen muss demnach bis zum 31.12.2012 eine neue Beamtenbesoldung für Hochschullehrer und Professoren ausarbeiten und vorlegen. Dabei ist Hessen jedoch nicht das einzige Land, welches eine zu niedrige Besoldung aufweist. Andere Bundesländer, wie beispielsweise Berlin und Brandenburg, sind ebenfalls betroffen.

Quelle: gew.de

Siehe auch:
Gesetz zur Reform der Professorenbesoldung