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Glossar: Risikoprämie

Die Risikoprämie, im englischen Sprachgebrauch als „risk premium“ (RP) bezeichnet, ist ein Zuschlag bzw. Abschlag, der finanzmathematisch und entscheidungstheoretisch eine Differenz zwischen einem prognostizierten Wert eines Vermögens E(w) und einem individuellen Sicherheitsäquivalent des Vermögens (CE = certainty equivalent) wiedergibt.

Die Risikoprämie ergibt sich mathematisch wie folgt aus der Formel:

RP = E(w) – CE

Für die Ermittlung der Risikoprämie (RP) entscheidend ist das Verhältnis zwischen dem  Erwartungswert E(w) und dem individuellen Sicherheitsäquivalent (CE) unter Berücksichtigung des gleichen Vermögens (w).

Wenn die Risikoprämie positiv wird, sprich E(w) > CE, bedeutet dies beispielsweise im Kreditwesen, dass der Kreditnehmer bereit ist, dem Kreditgeber durch die Gefahr eines möglicherweise späteren Zahlungsausfalls eine Risikoprämie zu zahlen. Kreditnehmer bzw. Marktteilnehmer, bei denen das Sicherheitsäquivalent (CE) kleiner ist als der Erwartungswert E(w), werden als risikoavers bezeichnet.

Ist die Risikoprämie gleich Null, sprich E(w) = CE, so bedeutet dies, dass bei Kreditnehmern bzw. bei Marktteilnehmern eine Gleichheit in der Gewichtung der Vermögensverluste und Gewinne vorliegt. Dies wird als risikoneutral bezeichnet.

Ist die Risikoprämie negativ, sprich E(w) < CE, so ist der Marktteilnehmer bereit, eine Prämie zu leisten, wenn ihm Jemand das Risiko seines unsicheren Vermögens abtritt. Dabei ist der Vermögensgewinn höher gewichtet als der Vermögensverlust. Dies wird als risikoaffin bezeichnet.