Als Kreditrisiko bezeichnet man das Risiko für kreditgebende Institute, dass Kreditnehmer einen gewährten Kredit nicht oder unvollständig zurückzahlen können. Die Gründe dafür seien hier bei den Erklärungen ausgenommen. Zumeist handelt es sich jedoch um eine plötzlich auftretende Zahlungsunfähigkeit oder um den fehlenden Willen, den Kredit zurückzuzahlen. Das Kreditrisiko stellt somit für Kreditunternehmen die bedeutendste Risikoart bei der Vergabe eines Kredits dar.
Das Kreditrisiko wird zwischen zwei Perspektiven unterschieden: Zum einen zwischen der bankenbetrieblichen Perspektive und zum anderen zwischen der bankenaufsichtsrechtlichen Perspektive.
Die bankenbetriebliche Perspektive
Die bankenbetriebliche Perspektive kann in unterschiedliche Risiken unterteilt werden, wobei jedoch die Abgrenzung der einzelnen Risikoarten nicht eindeutig festgelegt werden kann. Somit bestehen Unklarheiten in der Abgrenzung der Begrifflichkeiten.
Zu der bankenbetrieblichen Perspektive gehören unter anderem das Emittentenrisiko, das Beteiligungsrisiko und das Besicherungsrisiko. Sal. Oppenheim jr. & Cie. S.C.A. zählt zur bankenbetrieblichen Perspektive ebenso das Länderrisiko und das Kontrahentenrisiko aus Handelsgeschäften, wobei es diese Risikobegriffe zusammen mit dem Emittentenrisiko als Adressenausfallrisiko zusammenfasst.
Für gewöhnlich werden das Länderrisiko, das Transferstopprisiko, das Kontrahentenrisiko und das Wiedereindeckungsrisiko nicht mehr zum Kreditrisiko im engeren Sinne verstanden. Diese werden in den meisten Kreditinstituten anders gemanaged und überwacht.
Die bankenaufsichtsbetriebliche Perspektive
Die bankenaufsichtsbetriebliche Perspektive umfasst hauptsächlich die Regelung des Kreditrisikos. Hierbei steht das Kreditwesengesetz, dessen Verordnungen und Ableitungen sowie die Solvabilitätsverordnung bankenaufsichtsgemäß im Vordergrund.
Die Solvabilitätsordnung (SolvV) befasst sich mit insbesondere mit dem Kreditrisiko, jedoch auch unter anderem mit dem Länder- und Transferrisiko sowie dem Kontrahentenrisiko. Diese Risiken werden zusammengefasst als Adressenausfallrisiken eingestuft. Demnach zählt hier das Kreditrisiko zum Adressenausfallrisiko.
Ebenso werden in der Solvabilitätsordnung Abwicklungsrisiken beschrieben, die sich wiederum zwischen dem Vorleistungsrisiko und dem Erfüllungsrisiko differenzieren und in sogenannte Besicherungsrisiken. Diese gelten als wichtiger Unterschied zwischen der bankenbetrieblichen und der bankenaufsichtsbetrieblichen Perspektive.
Als Besicherungsrisiken versteht man das Risiko, dass hinterlegte Kreditsicherheiten während der Kreditlaufzeit an Wert verlieren und verfallen. Das Besicherungsrisiko wird nicht zum Adressenausfallrisiko eingestuft, sondern wird als Kreditrisikominderungstechnik verstanden.
Standartrisikokosten des Kreditrisikos
Das Kreditrisiko kann gemäß der neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) in drei Kennzahlen unterteilt werden. Diese wären die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD = „Probability of Default“), die Forderungshöhe bei einem Ausfall (EaD = „Exposure at Default“) und die Verlustquote bei einem Ausfall (LGD = „Loss Given Default“). Alle drei Komponenten ergeben beim Kreditrisiko den zu erwartenden Verlust, welcher als Standartrisikokostenpunkt zusammengefasst wird.
Somit ergibt sich folgende Berechnungsformel für den Verlust:
EL = EaD x PD x LGD
EL = “Expected Loss” gilt hier als der zu erwartende Verlust.
Kreditrisikoermittlung
Das Kreditrisiko kann mittels verschiedener Kennzahlen, die als Kreditratings bezeichnet werden, gemessen bzw. prognostiziert werden.
Dabei gilt vornehmlich der Grundsatz: Je schlechter die Kennzahl des Ratings des einzelnen Kreditnehmers ausfällt, desto wahrscheinlicher wird das Verlustrisiko.
Um dem Verlustrisiko entgegenzuwirken, vergeben kreditgebende Unternehmen entweder keinen Kredit oder sie lassen sich das Verlustrisiko als eine Risikoprämie von Seiten des Kreditnehmers bezahlen. Die Risikoprämie wird hierbei gesondert zu den Kreditzinsen berechnet. Dabei gilt ebenso der Grundsatz: Je schlechter das Rating, desto höher die Risikoprämie.
Überwachung der Kreditrisiken
Kreditrisiken werden mit Hilfe von verschiedenen Instrumentarien überwacht. Dazu gehören die Limitsteuerung, bei dem dem Kreditnehmer eine bestimmte Kredithöhe als Maximalkredit zugewiesen wird, das ökonomische Kapital (Economic Capital), bei dem das entsprechend notwendige Eigenkapital ermittelt wird, der zu erwartenden Verlust (Expected Loss), bei dem ein hypothetischer Verlust kalkuliert wird und Stresstests, bei denen wirtschaftliche Rahmenbedingungen gemäß der Wahrscheinlichkeit einer wirtschaftlichen Änderung verändert werden.