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Glossar: Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer ist eine Art der Einkommenssteuer. Sie wird direkt von der kontoführenden Stelle, also im Regelfall von einem Kreditinstitut einbehalten und dem zuständigen Finanzamt abgeführt.

Die Abgeltungssteuer beträgt einheitlich 25 Prozent, wobei zuzüglich noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent und eine eventuelle Kirchensteuer berechnet werden.

Abgeführt werden Zinsen aus Dividenden, Kursgewinne und Erlöse aus Wertpapierverkäufen. Jedoch unterliegen nicht alle EU-Mitgliedsstaaten diesem Abgeltungssteuersystem. Einige EU-Staaten erfassen mit der Abgeltungssteuer lediglich Zinsen und Dividenden. Deutschland führt hingegen zusätzlich noch eine Besteuerung von Wertsteigerungen des Kapitalvermögens durch.

Abgeltungssteuer Kursgewinne EU-Vergleich

Stand: 2005