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Inkassounternehmen muss durch Bank angekündigt werden

01. August 2011

Seit Einführung der Verbraucherkreditrichtlinie Mitte 2010 sind Kreditgeber verpflichtet, allen Darlehensnehmern, unabhängig von ihrem Status (Beamte, Angestellte, Arbeiter usw.) und ihrer Berufsgruppe (Lehrer, Polizeibeamter, Richter, Akademiker, Soldat usw.), vor einem Kreditabschluss eine Übersicht mit den Konditionen und Bedingungen des Darlehens auszuhändigen.

Die Bedingungen müssen unter anderem Angaben zum Kreditgeber, die wesentlichen Darlehensmerkmale, Kreditkosten, Informationen zum Widerrufsrecht, Angaben bei vorzeitiger Rückzahlung sowie die Folgen bei Zahlungsverzug enthalten.

Sollte der Darlehensnehmer mit zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen in Verzug sein, so ist die Bank verpflichtet, dem Darlehensnehmer eine Nachfrist zu gestatten. Dabei spielt es keine Rolle, welchem Status oder welcher Berufsgruppe der Darlehensnehmer angehört. Alle Darlehensnehmer, haben das Recht auf eine Nachfrist und einem Angebot zu einem erneuten Gespräch.

Sollten der Darlehensnehmer und die Bank zu keiner Einigung kommen, so ist es der Bank erlaubt, den Kreditvertrag zu kündigen und gegebenenfalls ein Inkassounternehmen einzuschalten. Dieses wird dann die restliche Schuldsumme, sofern diese nicht vorher vom Darlehensnehmer bereits getilgt wurde, von dem Kreditnehmer einfordern.

Quelle: welt.de

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