01. August 2011
Seit Einführung der Verbraucherkreditrichtlinie Mitte 2010 sind Kreditgeber verpflichtet, allen Darlehensnehmern, unabhängig von ihrem Status (Beamte, Angestellte, Arbeiter usw.) und ihrer Berufsgruppe (Lehrer, Polizeibeamter, Richter, Akademiker, Soldat usw.), vor einem Kreditabschluss eine Übersicht mit den Konditionen und Bedingungen des Darlehens auszuhändigen.
Die Bedingungen müssen unter anderem Angaben zum Kreditgeber, die wesentlichen Darlehensmerkmale, Kreditkosten, Informationen zum Widerrufsrecht, Angaben bei vorzeitiger Rückzahlung sowie die Folgen bei Zahlungsverzug enthalten.
Sollte der Darlehensnehmer mit zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen in Verzug sein, so ist die Bank verpflichtet, dem Darlehensnehmer eine Nachfrist zu gestatten. Dabei spielt es keine Rolle, welchem Status oder welcher Berufsgruppe der Darlehensnehmer angehört. Alle Darlehensnehmer, haben das Recht auf eine Nachfrist und einem Angebot zu einem erneuten Gespräch.
Sollten der Darlehensnehmer und die Bank zu keiner Einigung kommen, so ist es der Bank erlaubt, den Kreditvertrag zu kündigen und gegebenenfalls ein Inkassounternehmen einzuschalten. Dieses wird dann die restliche Schuldsumme, sofern diese nicht vorher vom Darlehensnehmer bereits getilgt wurde, von dem Kreditnehmer einfordern.
Quelle: welt.de
Sie auch:
Neue Verbraucherkreditrichtlinie
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen