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Glossar: Erwerbsnebenkosten

Als Erwerbsnebenkosten werden die Mittel bezeichnet, welche neben dem tatsächlichen Kaufwert einer Immobilie anfallen. Dazu gehört die Courtage für die Makler, die anfallenden Notarkosten, Grundbuchgebühren und Grunderwerbsteuer, sowie die Finanzierungsnebenkosten für den Baukredit. Die Erwerbsnebenkosten sind nicht zu unterschätzen, nicht selten betragen sie bis zu 10% des gesamten Kaufpreises und dürfen bei der Baufinanzierung nicht vergessen werden. Bei der Ermittlung des Beleihungswertes der Immobilie werden die Erwerbsnebenkosten nicht berücksichtigt.