Neben dem Verkehrswert eines Gebäudes oder eines Grundstückes, müssen oftmals auch die Mieteinnahmen ermittelt werden. Diesen Vorgang nennt man Ertragswertverfahren, insbesondere wird dieses Verfahren bei Wohnhäusern und Gewerbeimmobilien angewandt. Hier sollen neben dem Verkehrswert die erzielbaren Erträge ermittelt werden. Mit dem Ertragswertverfahren wird ermittelt, welcher Barwert sich aufgrund von Miete, Restnutzungsdauer und Zinssatz ergibt. Das daraus resultierende Ergebnis ergibt den Grundstücksertragswert.
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