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Glossar: Bonität – Kreditwürdigkeit

Unter Bonität versteht man die Kreditwürdigkeit einer Person, eines Unternehmens oder eines Staates. Gemeint sind damit sowohl die Fähigkeit als auch die Bereitschaft, Schulden zurückzuzahlen.
Dementsprechend unterscheidet man zwischen persönlicher Kreditwürdigkeit und wirtschaftlicher Kreditwürdigkeit.
Erstere bewertet die persönliche Zuverlässigkeit aufgrund von Kriterien wie beruflicher Qualifikation bei Personen oder Management bei Unternehmen.

Bei der wirtschaftlichen Bonität geraten die vergangenen und voraussichtlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers aufgrund von Informationen über Einkommensverhältnisse, Bilanzen u. ä. ins Blickfeld. Um Kreditrisiken schnell einschätzen zu können, arbeiten Kreditinstitute mit betriebswirtschaftlich-statistischen Verfahren zur Einschätzung der Bonität. Auch Ratingagenturen ermitteln die Bonität von Schuldnern und geben ihre Erkenntnisse dann an Gläubiger weiter.

Kreditinstitute sind in Deutschland nach § 18 KWG und §§ 56 und 112 SolvV dazu verpflichtet, sich regelmäßig über die aktuelle Bonität ihrer Kunden zu informieren. Das heißt, aufgrund von Unterlagen wie Jahresabschlüssen u.a. wird eine Risikobewertung vorgenommen. Der Kreditnehmer ist verpflichtet, die entsprechenden Unterlagen vorzulegen. Welche Verfahren bei der Risikobewertung durch das Kreditinstitut dann angewandt werden und welche Beurteilungskriterien dem Ergebnis zu Grunde gelegt werden, ist allerdings nur sehr oberflächlich geregelt.
Bonitätsabfragen sind aus Gründen des Datenschutzes nur dann erlaubt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, also vor allem bei einer Geschäftsanbahnung oder einer Neuanpassung der Geschäftskriterien.

Zur Feststellung der Bonität werden bei natürlichen Personen etwa eine Schufa-Auskunft über bisherige Kreditabwicklungen, das Einkommen, die Vermögenssituation, Zahlungsverpflichtungen etc. herangezogen. Eine Wirtschaftsauskunft kann wichtige Informationen über die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens liefern. Weitere Bonitätskriterien im Hinblick auf Unternehmen können etwa Jahresabschlüsse Eigenkapitalquote, Cash-Flow, Gewinn- und Verlustsituation u.a.m. sein.