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Hessische Beamte müssen ebenso bis 67 arbeiten

19. November 2010

Nach dem Beschluss der Regierung das Renteneintrittsalter für Arbeitnehmer auf 67 zu erhöhen, folgt nun ebenso, nach einer Mehrheit von CDU und FDP, die Anhebung des Eintritts in den Ruhestand für Beamte. Dies beschloss der hessische Landtag am 18. November 2010.

Eintritt in die Pension

Die Regierung teilt die Beamten bei der Berücksichtigung des Eintrittsalters in zwei Kategorien:

1. Beamte, wie beispielsweise Lehrer usw.
2. Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Justizvollzugsbeamte

Polizisten und Beamte

Während Beamte, die nicht zur Kategorie 2 zählen, und die nach dem Jahrgang 1964 geboren sind, bis zum 67. Lebensjahr arbeiten müssen, gehen Polizisten und alle anderen zur Kategorie 2 zählenden Beamten weiterhin fünf Jahre früher, also mit 62 Jahren, in den Ruhestand.
Für die Jahrgänge zwischen 1947 und 1963 erfolgt der Eintritt in den Ruhestand mittels schrittweiser Anhebung.

Sonderregelung für Justiz, Feuerwehr und Polizei

Für Polizeibeamte, Justizvollzugsbeamte und Feuerwehrleute gilt eine Sonderregelung, die es ihnen erlaubt fünf Jahre früher in den Ruhestand zu gehen als Beamte anderer Berufsgruppen. Jedoch wurde auch hier das Eintrittsalter von 60 auf 62 Jahren für die Jahrgänge ab 1964 angehoben. Für die Jahrgänge 1947 bis 1963 besteht ebenso die Regelung einer schrittweisen Anhebung.
Was wären Regelungen ohne Ausnahmen? So beinhaltet der Beschluss der Regierung ebenso eine flexible Wahlmöglichkeit zum Eintritt in den Ruhestand für Beamte.

Flexible Wahlmöglichkeit

1. Ein früherer Eintrittstermin als mit dem 67. bzw. 62. Lebensjahr
2. Ein späterer Eintrittstermin bis maximal zum 70. Lebensjahr

Die Bezüge werden hinsichtlich des Eintrittstermins angepasst. Ein Antrag auf die jeweilige flexible Sonderregelung muss gestellt werden.

Stimmen aus der Politik

Den Beschluss von CDU und FDP hält die Opposition mit SPD, Linke und Grüne für nicht vertretbar. Der Grund für die strikte Abwehrhaltung der Opposition ist das weitere Bestehenbleiben der 42 Wochenarbeitsstunden für hessische Beamte. Diese müssten, so laut Opposition, rückgängig gemacht werden.

Ablehnung durch die Gewerkschaften

Ebenfalls abgelehnt wird der Beschluss seitens der Gewerkschaften, die dadurch eine „Vergreisung“ (dbb) des öffentlichen Dienstes befürchten sowie die 42-Stunden-Woche. Diese wird als „ungerecht“ und „nicht akzeptabel“ eingestuft.

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