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Gesundheitsreform 2011 – Änderungen im Überblick

16. November 2010

Ab 2011 tritt eine neue Gesundheitsreform in Kraft, die dem Beitragszahler höhere Zusatzbeiträge abverlangen wird. Insgesamt müssen rund sechs Milliarden Euro mehr in die Haushaltskasse des Gesundheitsministers Philipp Rösler gespielt werden.

Eckpunkte – Was ist neu?

Mit dem umstrukturierten Zahlungssystem sowie dem beschlossenen Arzneimittelpaket sollen die Kosten für Ärzte, Kliniken und Medikamente minimiert werden – und zwar um drei Milliarden Euro allein im kommenden Jahr.
Für Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber bedeutet dies eine Erhöhung von 0,6 Prozentpunkten des Beitragssatzes von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent. Dies entspricht einem Anteil von 0,3 Prozent für die Arbeitnehmer sowie 0,3 Prozent für die Arbeitgeber. Da die Krankenversicherung voraussichtlich ein Defizit von neun Milliarden Euro aufweisen wird, müssen Steuerzahler, Leistungserbringer sowie Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen dies mittels Zusatzbeiträgen wieder ausgleichen. Privat Versicherte wie beispielsweise Beamte bleiben davon unberührt.

Was bedeutet dies genau?

Gesundheitskosten werden künftig nur noch über Zusatzbeiträge beglichen, die vom Versicherten allein getragen werden müssen. Weiterhin wird ein Sozialausgleich eingeführt, der sich aus Steuermitteln zusammensetzt. Rund 2 Milliarden Euro werden dabei vom Bund bereitgestellt. Der Ausgleich dient zur Vermeidung von Überlastung des Beitragszahlers und wird dann eingesetzt, wenn der Versicherte 2 Prozent seines Einkommens für die Zusatzbeiträge gezahlt hat.

Statements der Politiker zur Gesundheitsreform

SPD, Linke und Grüne kritisierten Röslers neue Gesundheitsreform. Sie sehen darin eine Drei-Klassen-Medizin mit Privatisierung der Gesundheitskosten.

SPD: „Wir werden diesen Murks komplett wieder rückgängig machen“ (Vizefraktionschefin Elke Ferner). Sie deutet damit auf die Bundestagswahl 2013 hin.

Grüne: „Das ist eine Reform, die verdient den Namen nicht.“ (Gesundheitsexpertin Birgitt Bender)

Linke: „Das alles widerspricht dem Grundgesetz dieser Bundesrepublik Deutschland. Sie haben das Ende der Solidarität eingeleitet.“ (Gregor Gysi, Fraktionschef, in Bezug auf die Drei-Klassen Medizin – Kassenpatienten, die Vorkasse leisten, Kassenpatienten ohne Vorkasse sowie Privat Versicherte)