Der Auflassungsvermerk bedeutet, dass im Grundbuch ein Vermerk getätigt wird, welcher besagt, dass das Grundstück verkauft werden soll. Dabei existiert zwar ein Vertrag, aber der Verkauf ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Der Auflassungsvermerk wird von einem Notar getätigt und soll verhindern, dass ein Grundstück in betrügerischer Absicht mehrfach veräußert wird. Dabei wird dann der zukünftige Eigentümer eingetragen, ist das Grundstück endgültig und rechtskräftig veräußert, wird der Auflassungsvermerk wieder entfernt.
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