01. Oktober 2011
Bundesbeamte, Richter und Soldaten sollen ab 01. Januar 2012 wieder Weihnachtsgeld erhalten. Die vor fünf Jahren eingeführte Kürzung der Sonderzahlung im Rahmen eines Sparplans wird von der Bundesregierung zurückgenommen. Das Bundeskabinett will Anfang Oktober dies billigen.
Für die rund 353.000 Bundesbeamten, Soldaten und Richter bedeutet dies wieder mehr Geld – und zwar etwa 2,44 Prozent. Für die Gewerkschaften ist die Rücknahme der Kürzung ein Erfolg. Schon lange forderten sie eine Rücknahme der Kürzung für die Sonderzahlung.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) begrüßte die Entscheidung, den Bundesbeamten wieder ein Weihnachtsgeld zu zahlen: „Deutschlands Beamte haben seit 2006 erhebliche Sparbeiträge erbracht. Es ist angemessen und richtig, die Spielräume aus der raschen wirtschaftlichen Erholung jetzt auch zu ihren Gunsten zu nutzen.“
Quelle: newsticker.sueddeutsche.de
Siehe auch:
Weihnachtsgeld 2010/2011
Bund streicht 2011 Teile des Weihnachtsgeldes
Weihnachtsgeld für Beamte und Pensionäre festgelegt
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen