17. Oktober 2010
Beamte und Beamtinnen werden aufgrund des Entschlusses des Bundes ab dem Jahr 2011 nur noch einen Teil des ursprünglich gezahlten Weihnachtsgeldes erhalten.
Geplant war jedoch die Zahlung der ausgesetzten Anteile des Weihnachtsgeldes des laufenden Jahres ab Januar 2011. Laut Gesetz mussten Staatsdiener auf die Hälfte ihres zustehenden Weihnachtsgeldes im laufenden Jahr verzichten, sollten dieses jedoch in die monatliche Besoldung des kommenden Jahres anteilsmäßig ausgezahlt bekommen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist gegen eine weitere Verschiebung der Sonderzahlung.
Weiterhin kritisierte der DGB die Bundesregierung in der Anhörung zum Bundesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 aufs Schärfste.
Zum einen würden Arbeitsstellen gestrichen und die Arbeitszeiten verlängert werden und zum anderen würde die Beamtenbesoldung gekürzt werden. Demnach sollten Beamte länger arbeiten jedoch für eine geringere Besoldung.
Das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 wurde in der Nacht vom 30.09.2010 zum 01.10.2010 vom Bundestag beschlossen. Somit erhalten Beamte, Beamten Anwärter, Richter des Bundes sowie Soldaten eine dreistufige Erhöhung ihrer Besoldung, erstmalig beginnend ab dem 01. Januar 2010 um 1,2 Prozent. Eine weitere Erhöhung der Besoldung wird am 01. Januar 2011 um 0,6 Prozent durchgeführt. Am 01. August 2011 werden die Bezüge in der dritten und letzten Stufe um 0,3 Prozent angehoben. Zuzüglich der Beamtenbesoldung soll eine Einmalzahlung von 240 Euro zum 01. Januar 2011 gezahlt werden.
Siehe auch:
Weihnachtsgeld Kürzung für Beamte in Hamburg
Weihnachtsgeld – Sonderzahlung