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Der neue Personalausweis – Nachweis der Identität

22. Oktober 2010

Ab 1. November 2010 sollen Personalausweise künftig nur noch so groß sein wie eine Scheckkarte und mit einer elektronischen Funktion für den Nachweis der Identität ausgestattet sein.  Dies beschloss der Deutsche Bundestag.

Gebühren für den neuen Personalausweis

Die Gebühr für den neuen Personalausweis beträgt für Personen unter 24 Jahre 22,80 Euro und ab 24 Jahre 28,80 Euro. Die früher gegoltene Befreiung für die Zielgruppe der unter 24-Jährigen entfällt nach der Entscheidung des Bundesrats mit dem neuen Personalausweis. Zudem kommen 6 Euro für die Aktivierung und Entsperrung der Online-Ausweisfunktion sowie der Pin-Änderung im Bürgeramt hinzu. Dies betrifft alle Bürger und Bürgerinnen.

Optik des neuen Personalausweises

Der neue Personalausweis 2010

Quelle: www.meineSCHUFA.de

Durch den elektronischen Identitätsnachweis wird eine Sicherheit des Besitzers dort gewährleistet, wo Sicherheit eine große Rolle spielt. Dazu gehören beispielsweise Ämter und die Schufa.

Schufa stellt sich auf neue Identifizierung ein

Die Schufa hat dies zum Anlass genommen und sich schon technisch auf die neue Form der Identifizierung eingestellt. So sollen ab November 2010 zwei Formen der Anmeldung seitens der Schufa bereitgestellt werden. Die herkömmliche Variante mit der XSCard, wo die Anmeldung mittels eines dreistelligen Codes erfolgt oder die neue Variante mittels des neuen Personalausweises, wobei hierfür ebenso Benutzername und Passwort erforderlich sind. Die herkömmlichen Personalausweise bleiben jedoch bis zum Ablauf der jeweiligen gesetzten Frist gültig.

Siehe auch:
Schufa Scoring – Fakten und Ratschläge