Als effektiven Jahreszins in Verbindung eines Beamtendarlehens werden Zinsen bezeichnet, die jährlich, vorzugsweise am Ende des Jahres, auf der Grundlage des bestehenden nominalen Kreditbetrages zuzüglich sämtlicher anfallenden Kosten der mit dem Vertrag verbundenen Lebensversicherung einschließlich der Sollzinsen berechnet werden. Zu den anfallenden Kosten der Lebensversicherung gehören Ratenzuschläge, Abschluss-sowie Servicekosten. Der effektive Jahreszins ist an gesetzlichen Bestimmungen gebunden und dient dem Zweck einer besseren Vergleichsübersicht.
Die Effektivzinsen können beim Beamtendarlehen aufgrund der eventuellen Überschussbeteiligung aus der Kapitallebensversicherung deutlich niedriger als beim gewöhnlichen Ratenkredit ausfallen.
Siehe auch:
Zinssatz – Zinssätze
Beamtendarlehen Zinskonditionen
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