Die Zinsbindungsfrist bezeichnet den Zeitraum, auf den der Darlehensnehmer die Zinsen auf den Darlehensbetrag zahlen muss. Ist die Zinsbindungsfrist abgelaufen, muss der Darlehensnehmer den Nominalzins mit seiner Bank neu aushandeln. Diesen Vorgang nennt man auch Anschlussfinanzierung. Man nennt ein Darlehen mit einer Zinsbindungsfrist auch Festzinsdarlehen. Ein Darlehen mit Zinsbindungsfrist kann vor Ablauf der Frist nicht gekündigt werden. Ausnahme: geht die Zinsbindungsfrist über zehn Jahre hinaus, kann das Darlehen nach zehn Jahren mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.
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Zinsen – Zins – Zinsanpassungsklausel – Verzugszinsen
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