Unter vorläufiger Deckung vesteht man die Zusage des Versicherers, sofortigen Versicherungsschutz zu gewähren. Ist ein Versicherungsvertrag noch nicht formal policiert, dann kann der Versicherer eine vorläufige Deckung anbieten. Später wird die vorläufige Deckung durch den endgültigen Abschluss der Versicherung abgelöst.
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