Der Versicherte ist verpflichtet, vor Abschluss eines Versicherungsvertrages sein Krankheitsrisiko anzugeben. Dies nennt man Vorvertragliche Anzeigenpflicht und ist gesetzlich geregelt. Damit möchte der Versicherer einen optimalen Versicherungsschutz für den Kunden bieten. Die Pflicht besteht so lange, bis der Versicherer eine Annahmeerklärung abgegeben hat.