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Urteil gegen Ulmer Sparkasse wegen falschem Grundzins

09. August 2015

Erneut hat eine Sparkasse vor Gericht gegen ihre Kunden verloren. Sie habe die Zinsen bei Scala-Sparverträgen falsch berechnet, urteilten die Richter. Tausende Anleger hoffen nun auf mehr Geld.

Sparkassenkunden müssen wohl nicht damit rechnen, dass ihre alten Sparverträge mit sehr günstigen Zinsen gekündigt werden. Denn die ca. 400 Sparkassen in Deutschland wollen Gerichtsurteile, wie den gegen die Sparkasse in Ulm, sicher vermeiden. Unklar ist aber noch, wie sich höhere Instanzen dazu äußern.

In mehreren geführten Verfahren wurde deutlich, dass die Sparkasse bei den attraktiven Scala-Sparverträgen inkorrekte Zinsen angesetzt hat. Das teilte das Ulmer Landgericht mit. Das Urteil schützt die Rechte der Kunden, denn die Bank darf diese Verträge nun nicht einfach auflösen. Die Sparkasse kündigte daraufhin an, in Berufung gegen diese Entscheidung gehen zu wollen.

Scala-Sparvertrag mit attraktivem Zins und Bonus

Damals vor 20 Jahren hatte die Sparkasse in Ulm einen hochverzinsten Scala-Sparvertrag im Angebot. Die Konditionen waren so, dass den Kunden abgesehen vom aktuellen Zins noch ein zusätzlicher Bonus versprochen wurde. Dieser stieg jährlich quasi treppenartig (daher der Name „Scala“) bis zu einem Satz von 3,5% an. Bei einer Vertragslaufzeit von 25 Jahren war es den Kunden auch gestattet, die monatlichen Raten auf bis zu 2500 Euro zu vergrößern. Zu jeder Zeit konnten Summen in beliebiger Höhe abgehoben oder die Sparraten ausgesetzt werden. Dieser Vertrag war auch zu jeder Zeit kündbar.

Die Sparkasse konnte damals viele zufriedene Kunden gewinnen. In den Jahren 1993 bis 2005 verkaufte sich dieses Produkt ca. 22000 Mal, bis es schließlich nicht mehr angeboten wurde. Aufgrund der Finanzkrise waren die Zinsen gesunken und dieses Produkt war für die Sparkasse zu teuer geworden. Daraufhin versuchte sie, bestehende Verträge aufzulösen.

Ansehen der Sparkasse beschädigt

Die Sparkasse legte den Kunden den Wechsel zu anderen Produkten nahe. Wenn diese nicht akzeptiert wurden, wurde mit der Kündigung des bestehenden Sparvertrages gedroht. Der Sparkassenvorstand sah sich im Recht, das aufgrund veränderter Umstände tun zu dürfen.

Da viele Kunden den Verlust der Ersparnisse befürchteten, sagten ca. 14000 alternativen Angeboten der Bank zu. Ca. 4000 weitere Sparverträge stellten aufgrund kleinerer Sparbeträge oder wegen des baldigen Auslaufens keine Belastung für die Bank dar.

Aber 4000 andere Kunden stimmten keinem Wechsel zu, worauf es zu Streitigkeiten mit der Bank kam.

Das Ansehen der Sparkasse, die sich immer als verlässlicher Partner der Kleinanleger darstellte, hat dadurch in den letzten eineinhalb Jahren ziemlich gelitten. Denn gerade in Verbindung mit den Scala-Sparverträgen habe sich die Bank ganz und gar nicht zuverlässig verhalten, so das Ulmer Landgericht. Schon Ende Januar dieses Jahres entschied das Gericht, dass Kündigungen dieser Sparverträge, deren Laufzeit teilweise erst 2030 endet, nicht rechtens sind.

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Nachzahlungsansprüche bis zu 4000 Euro pro Vertrag

Das Gericht erhebt auch den Vorwurf, dass die Bankverantwortlichen unwahre Angaben in Bezug auf den variablen Grundzins in den Verträgen gemacht haben. Denn der Grundzins sollte nicht in einem absoluten Verhältnis zum Referenzzins stehen, sondern in einem relativen. Sonst bestehe die Gefahr, dass die Zinsen in den Minusbereich sinken.

Gegenüber der Nachrichtenagentur dpa sagte die Richterin Julia Böllert, dass gemäß der Rechtsprechung des BGH ein relativer Abstand eingehalten werden muss. Das Ulmer Landgericht orientierte sich dabei an einem älteren Urteil des Bundesgerichtshofs.

Aus dem Problem mit dem falschen Grundzins ergeben sich hohe Nachzahlungsansprüche gegenüber den Kunden des Scala-Sparvertrages. Die Kläger haben die Summe auf ca. 4000 Euro pro Vertrag geschätzt. Die Sparkasse darf den Kunden auch nicht untersagen, ihre monatlichen Raten zu erhöhen, bis die Summe von 2500 Euro ausgeschöpft ist.

Der Anwalt Christoph Lang, der etliche Scala-Kunden vor Gericht vertreten hat, sieht die Gerichtsentscheidung als einen vollen Erfolg an. Denn viele Kunden fühlten sich von der Sparkasse betrogen, indem Druck auf sie ausgeübt wurde, wenn sie ihre monatlichen Sparraten erhöhen wollten. Das Urteil schaffe nun Gerechtigkeit, denn auf geschlossene Verträge muss man sich verlassen können. Anders ist kein Vertrauen im Bankgeschäft möglich.

Sparkasse geht gegen Urteil in Berufung

Die Sparkasse möchte das Urteil des Ulmer Landgerichtes nicht hinnehmen. Der Vorstandsvorsitzende Manfred Oster sieht in dem Urteil die in der Branche übliche Zinsberechnung zum wirtschaftlichen Nachteil gekehrt. Damit werde die gesamte Kreditwirtschaft in Frage gestellt.

Er machte ebenfalls deutlich, dass die Ulmer Sparkasse ihren Kunden seit dem Sommer 2013 sehr günstige Alternativen angeboten hat, die vom Landgericht nicht wahrgenommen worden sind. Die Sparkasse hätte auch in der Zeit niedrigster Zinsen keine Kündigungen ausgesprochen, sondern habe faire Angebote für die Kunden erstellt.

Die Bank war bereits gegen das Urteil vom Januar 2015 beim Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) in Berufung gegangen. Im September dieses Jahres wird der Fall nun in höherer Instanz verhandelt. Zur gleichen Zeit gibt es mehrere Klagen, die weiterhin beim Ulmer Landgericht eingehen und einzeln verhandelt werden müssen.

Die Verbraucherzentralen hoffen, dass das Urteil gegen die Ulmer Sparkasse eine abschreckende Wirkung auch für andere Banken haben wird. Schon im Vorfeld der Urteilsverkündung wurde von einer Signalwirkung gesprochen. Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg machte deutlich, dass andere Bankinstitute sich ähnliche Verfahren nicht werden leisten können, falls in Ulm zugunsten der Verbraucher entschieden wird.