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Ab 1.Februar 2016 gilt nur noch das SEPA- Zahlverfahren

29. Januar 2016

Ab dem kommenden Montag, dem 1. Februar, werden Überweisungen nur noch mit der 22-stelligen IBAN- Nummer möglich sein. Zwar gibt es diese internationale Kontonummer schon länger, Privatpersonen konnten bisher aber auch noch Bankleitzahl und Kontonummer verwenden. Nun erfolgt die endgültige Umstellung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs auf das Zahlverfahren SEPA: die Single Euro Payments Area.

IBAN ist die internationale Kontonummer

Die für Überweisungen notwendige IBAN (International Bank Account Number) ist die internationale Kontonummer. Sie setzt sich in Deutschland aus dem zweistelligen Länderkennzeichen (DE), einer ebenfalls zweistelligen Prüfnummer, der ehemaligen Bankleitzahl und der ehemaligen Kontonummer zusammen. Falls eine Kontonummer weniger als zehn Stellen hat, müssen ihr Nullen vorangestellt werden. Mit Hilfe der Prüfnummer sollen Zahlendreher und mögliche Fehlüberweisungen vermieden werden.

BIC ist die internationale Bankleitzahl

Die BIC (Business Identifier Code oder Swift Code) ist die internationale Bankleitzahl und besteht aus acht oder elf alphanumerischen Zeichen. Nach einem vierstelligen Bankcode steht der zweistellige Ländercode und die zweistellige Codierung des Ortes. Danach folgt das dreistellige Kennzeichen der Filiale. Die BIC braucht man künftig, wenn man Überweisungen in Länder außerhalb der Europäischen Union vornehmen möchte.

IBAN und BIC durch Umrechner ermitteln

Die langen Zahlenreihen kann man sich nicht immer merken. Wenn man seine IBAN und BIC für eine Überweisung gerade nicht griffbereit hat, kann man sie auch durch Hilfe im Internet ermitteln lassen. Häufig sind auf den Webseiten der Banken sogenannte Konverter zu finden, wo man seine Kontonummer und Bankleitzahl eintragen und damit automatisch seine IBAN berechnen lassen kann. Auf der Seite finden Sie ein IBAN-Rechner: www.smart-rechner.de/iban/rechner.php

Innerhalb der Europäischen Union nur IBAN nötig

Die Banken haben ihre Software längst an das SEPA-Zahlungsverfahren angepasst. Die Kontodaten der Bankkunden sind bereits umgestellt worden. Das gilt auch für Daueraufträge und Überweisungsvorlagen, die im Online-Banking gespeichert sind. Wer noch alte Überweisungsformulare zu Hause hat, sollte sie zur besseren Übersichtlichkeit vernichten.

Wenn man Überweisungen innerhalb der Europäischen Union tätigen möchte, ist die IBAN unbedingt notwendig. Deren Länge variiert in den jeweiligen Ländern und kann bis zu 34 Stellen haben. In Deutschland sind es 22 Stellen. Die BIC müssen sie bei diesen Überweisungen nicht mehr angeben.

IBAN wird durch Blockschreibweise leichter lesbar

Wichtig ist nun die problemlose Umstellung auf das SEPA- Zahlungsverfahren. Carl-Ludwig Thiele, der Vorstand der Bundesbank, meint, dass es vielleicht für ältere Menschen bzw. Menschen, die keine Computer benutzen, schwierig werden könnte. Er hält es auch für sinnvoll, die IBAN auf Rechnungen immer in vier Blöcke aufzuteilen. Damit werde sie übersichtlicher und leichter lesbar. Auf den EC-Karten der Kunden ist es jetzt bereits so, dass zuerst das Landeskennzeichen (DE) steht, danach die zweistellige Prüfziffer, dann die achtstellige Bankleitzahl und schließlich die Kontonummer mit zehn Stellen.

Mögliche Fehler durch lange Zahlenreihen

Die Zahlen der IBAN sollten vor dem Absenden der Überweisung immer nochmal geprüft werden. Aufgrund der Länge kann schnell mal ein Fehler oder Zahlendreher vorkommen. Falls man doch eine falsche Zahl angegeben hat, haftet die Bank zwar nicht dafür, kann aber bei der Rückholung des Geldes helfen. Wenn ein falscher Empfänger das Geld nicht zurück erstattet, kann die Bank sogar dessen Daten weitergeben, ohne das Bankgeheimnis zu verletzen. Falls man sich nicht einigt, kann ein betroffener Kunde eine Rückzahlung vor Gericht einklagen.

Vorsicht vor Phishing-Mails

In diesem Zusammenhang warnt der Bundesverband deutscher Banken vor möglichem Betrug durch Phishing-Mail, bei denen Kunden auf gefälschte Webseiten umgeleitet und nach ihren PIN und TAN gefragt werden. Diese gefälschten Seiten können auch Trojaner und Viren auf die heimischen PCs übertragen. Um sich vor solchem oder ähnlichem Betrug zu schützen, muss beachtet werden, dass die Bank niemals Emails versendet, in denen sie die Kunden nach Geheimnummern oder Zugangscodes fragt. Solche Emails sollten daher am besten gleich ungelesen gelöscht werden.