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Fehlüberweisung: Wie man sein Geld zurückholen kann

15. Oktober 2015

In der am 31. Oktober 2009 in Kraft getretenen EU-Richtlinie ist geregelt, dass ein Überweiser dafür haftet, wenn er das Überweisungsformular fehlerhaft ausgefüllt hat. Das überwiesene Geld kann bei einem Zahlendreher oder sonstigen Fehlern zurückgeholt werden, jedoch in der Regel nur gegen Gebühren.

Zur Kundenkennung reichen in Deutschland bis zum 01. Februar 2016 noch die Kontonummer und die Bankleitzahl. Kunden, die diese Daten eingeben und eine Überweisung ausführen, haben laut den AGBs der Banken eine ordnungsgemäße Überweisung getätigt. Auf internationaler Ebene innerhalb der EU verhindert im Normalfall die IBAN eine fehlerhafte Transaktion.

Keine Abgleichung des Empfängers mehr Vorschrift

Die Banken sind seit dem Eintreten der neuen EU-Richtlinie nicht mehr verpflichtet, den Namen des Empfängers abzugleichen. Somit reicht die Kundenkennung via Bankleitzahl und Kontonummer aus. Sollten diese fehlerhaft eingegeben worden sein und das Geld landet auf einem falschen Konto, so ist der Sender des Geldes verpflichtet, bei der Empfängerbank selbst eine Rückholung des Geldes zu veranlassen, sofern er dies wünscht.

Sollte das Geld noch nicht vom eigenen Konto eingezogen sein und auch noch nicht auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben worden sein, so ist eine Rückholung seitens der eigenen Bank möglich.

Transaktionsdauer nur noch wenige Stunden

Die Dauer der Transaktion hängt zumeist von der Bank ab. Im Normalfall dauert eine Überweisung zwischen drei und 24 Stunden. Das Geld wird dabei auf ein Sammelkonto zwischengeparkt, von dem es dann an den Empfänger gezahlt wird. Überweisungen, die innerhalb des eigenen Geldinstituts erfolgen, werden in der Regel sofort und direkt ausgeführt, so dass das Geld schon nach wenigen Minuten zur Verfügung stehen kann.

Falscher Empfänger muss Geld herausgeben

Sollte das Geld trotzdem auf ein falsches Empfängerkonto gelandet sein, so helfen Banken gern weiter. Eine Rückerstattung seitens der Bank ist nicht möglich. Jedoch kann die Bank die Tatsache der falschen Transaktion an die Empfängerbank weiterleiten. Diese leitet dann die Rückforderung an den betreffenden falschen Empfänger weiter. Rechtlich gesehen muss dieser dann das zu unrecht gezahlte Geld wieder herausgeben, da er sich ungerechtfertigt bereichern würde.

Rückholkosten unbedingt vorher bei der Bank erfragen

Vor einer Rückholung des Geldbetrages sollten jedoch unbedingt die anfallenden Kosten erfragt werden. Gemäß den Verbraucherzentralen lohnt sich ein solcher Rückholauftrag nur ab dreistelligen Beträgen. Die Kosten einer Rückholung liegen in der Regel zwischen 10 bis 45 Euro pro Auftrag.